24.11.2024
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Dokument-Nr. 940

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Beschluss29.06.2005Hessisches LandessozialgerichtL 7 AS 22/05 ER
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Hessisches Landessozialgericht Beschluss29.06.2005

Arbeits­lo­sengeld II: Kein Doppelbezug von AlG II und Existenz­grün­dungs­zu­schuss

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (AlG II) und ein Existenz­grün­dungs­zu­schuss dienen beide der Eingliederung des Betroffenen in den Arbeitsmarkt. Der Bezug beider Leistungen für den gleichen Zeitraum ist daher ausgeschlossen. Mit dieser Begründung wies das Hessische Landes­so­zi­al­gericht in einer jetzt veröf­fent­lichten Entscheidung die Beschwerde eines Mannes zurück.

Der Antragsteller beantragte bei der Kommune AlG II und bei der Bundesagentur für Arbeit einen Existenz­grün­dungs­zu­schuss. Nachdem die Stadt davon erfahren hatte, berücksichtigte sie den Existenz­grün­dungs­zu­schuss bei der Berechnung des Arbeits­lo­sen­geldes II als Einkommen des Antragstellers.

Das Begehren des Mannes, sowohl den Existenz­grün­dungs­zu­schuss als auch das Arbeits­lo­sengeld in voller Höhe für den gleichen Zeitraum zu behalten, war erfolglos. Zur Begründung führte das Gericht aus, das AlG II umfasse Leistungen zur Sicherung des Lebens­un­ter­haltes und zur Eingliederung in Arbeit. Die Gewährung eines Existenz­grün­dungs­zu­schusses diene jedoch ebenfalls der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Da beide Leistungen dem gleichen Zweck dienten, sei ein Doppelbezug im gleichen Zeitraum nicht möglich.

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichts vom 09.08.2005

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