Hessisches Landessozialgericht Beschluss29.06.2005
Arbeitslosengeld II: Kein Doppelbezug von AlG II und Existenzgründungszuschuss
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (AlG II) und ein Existenzgründungszuschuss dienen beide der Eingliederung des Betroffenen in den Arbeitsmarkt. Der Bezug beider Leistungen für den gleichen Zeitraum ist daher ausgeschlossen. Mit dieser Begründung wies das Hessische Landessozialgericht in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung die Beschwerde eines Mannes zurück.
Der Antragsteller beantragte bei der Kommune AlG II und bei der Bundesagentur für Arbeit einen Existenzgründungszuschuss. Nachdem die Stadt davon erfahren hatte, berücksichtigte sie den Existenzgründungszuschuss bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II als Einkommen des Antragstellers.
Das Begehren des Mannes, sowohl den Existenzgründungszuschuss als auch das Arbeitslosengeld in voller Höhe für den gleichen Zeitraum zu behalten, war erfolglos. Zur Begründung führte das Gericht aus, das AlG II umfasse Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur Eingliederung in Arbeit. Die Gewährung eines Existenzgründungszuschusses diene jedoch ebenfalls der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Da beide Leistungen dem gleichen Zweck dienten, sei ein Doppelbezug im gleichen Zeitraum nicht möglich.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2005
Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichts vom 09.08.2005