22.02.2025
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Urteile, erschienen im Februar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
5      12
6 3456789
7 10111213141516
8 17181920212223
9 2425262728  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
22.02.2025  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 3528

Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
Drucken
Beschluss07.11.2006Hessisches LandessozialgerichtL 7 AS 200/06 ER und L 7 B 223/06 AS
ergänzende Informationen

Hessisches Landessozialgericht Beschluss07.11.2006

Kein Arbeits­lo­sengeld II für BAföG-förderfähige StudentenAusbil­dungs­för­derung darf nicht aus der Grundsicherung für Arbeitslose erfolgen

Studenten, die im Rahmen des Bundes­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setzes (BAföG) "dem Grunde nach förderungsfähig" sind, haben in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose. Das gilt unabhängig davon, ob sie tatsächlich BAföG beziehen. Das entschied das Hessische Landes­so­zi­al­gericht.

Geklagt hatte eine Studentin, die an der Universität Frankfurt ein Zweitstudium begonnen und zuvor die Ausbildung in einer anderen Fachrichtung abgebrochen hatte. Wegen des abgebrochenen Erststudiums wurde ihr BAföG-Antrag für das Zweitstudium abgewiesen. Später begehrte sie Arbeits­lo­sengeld II, um ihr Studium fortführen zu können. Der Landkreis Offenbach lehnte ihren Antrag ab und verwies auf die Gesetzeslage, die - bis auf besondere Härtefälle - Leistungen an Auszubildende, die dem Grunde nach BAföG-förderfähig sind, ausschließt.

Die Studentin unterlag mit ihrem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz jetzt auch in der zweiten Instanz. Eine besondere Härte, die etwa bei weit fortge­schrittenem Studium darin bestehen könne, dass wegen unverschuldeter Mittellosigkeit ein bevorstehender Studi­e­n­ab­schluss zu scheitern drohe, liege in diesem Fall nicht vor. Denn die Studentin habe noch kein Vordiplom gemacht.

Der Gesetzgeber habe, so die Darmstädter Richter, bewusst verhindern wollen, dass die Grundsicherung für Arbeitslose auch finanzielle Lasten der Ausbil­dungs­för­derung zu tragen habe. Insofern müsse die Studentin das finanzielle Risiko des Fachrich­tungs­wechsels selbst tragen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 61/06 des LSG Hessen

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss3528

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI