23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen Geld, auf dem das Wort „Insolvenz“ arrangiert wurde.

Dokument-Nr. 10286

Drucken
ergänzende Informationen

Hessisches Landessozialgericht Urteil20.08.2010

Hessisches LSG: Geschätzte Tantiemen für Berechnung des Insolvenzgeldes bei Wertpa­pier­händler maßgeblichEinstellung der Geschäft­s­tä­tigkeit einer Bank aufgrund banken­auf­sichts­recht­licher Maßnahmen stellt Betriebsrisiko der Bank dar

Wird aufgrund einer banken­auf­sichts­recht­lichen Maßnahme die Geschäft­s­tä­tigkeit einer Bank eingestellt, so stellt dies ein Betriebsrisiko der Bank dar. Die Tantiemen, die ein Wertpa­pier­händler deshalb nicht mehr erwirtschaften kann, sind als Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Insolvenzgeldes zu berücksichtigen. Dies entschied das Hessische Landes­so­zi­al­gericht.

Im zugrunde liegenden Fall war ein Mann aus dem Hochtaunuskreis als Wertpa­pier­händler für ein Wertpa­pier­han­delshaus mit Sitz im Rhein-Main-Gebiet tätig. Im Juli 2002 sprach die Bundesanstalt für Finanz­dienst­leis­tungs­aufsicht gegenüber dieser Bank ein Zahlungs- und Verfü­gungs­verbot aus. Die Handel­s­tä­tigkeit wurde daraufhin eingestellt. Der Wertpa­pier­händler, dessen Arbeits­ver­hältnis zum 30. September 2002 endete, beantragte Insolvenzgeld. Die Bundesagentur gewährte ihm für Juli bis September 2002 Insolvenzgeld in Höhe von 31.000 Euro. Tanti­e­me­n­ansprüche seien nach der Einstellung der Handel­s­tä­tigkeit nicht entstanden und daher auch nicht zu berücksichtigen. Hiergegen klagte der Wertpa­pier­händler mit der Begründung, die Höhe des Insolvenzgeldes richte sich nach dem Vergü­tungs­an­spruch. Hierzu gehörten auch die durch­schnittlich erhaltenen Tantiemen.

Insolvenzgeld erst seit dem Jahr 2004 an Beitrags­be­mes­sungs­grenze gekoppelt

Die Darmstädter Richter gaben dem Wertpa­pier­händler Recht. Die Höhe des Insolvenzgeldes richte sich nach den Bezügen aus dem Arbeits­ver­hältnis. Dazu gehörten auch Ansprüche auf Tantiemen, Gewinn­be­tei­li­gungen und Provisionen. Ferner stelle die Einstellung der Geschäft­s­tä­tigkeit einer Bank aufgrund einer banken­auf­sichts­recht­lichen Maßnahme ein Betriebsrisiko der Bank dar. Deshalb trage sie auch das Risiko des Arbeitsausfalls. Der Tanti­e­me­n­an­spruch des Klägers nach der Geschäft­s­ein­stellung sei zu schätzen und der Berechnung des Insolvenzgeldes zugrunde zu legen. Da eine Kopplung des Insolvenzgeldes an die Beitrags­be­mes­sungs­grenze erst seit Januar 2004 gesetzlich geregelt ist, habe der Wertpa­pier­händler Anspruch auf Insolvenzgeld in Höhe von knapp 100.000 Euro.

Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10286

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI