15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 6779

Drucken
ergänzende Informationen

Hessisches Landessozialgericht Urteil06.08.2008

Anspruch auf Berufs­scha­dens­aus­gleich nur für unmittelbare Folgen einer Straftat

Für die direkten Folgen einer Gewalttat ist dem Opfer ein Berufs­scha­dens­aus­gleich zu gewähren. Besteht jedoch nur ein mittelbarer Zusammenhang mit der Tat und kann zudem ein konkreter Einkom­mens­verlust nicht nachgewiesen werden, erhält der Geschädigte keinen finanziellen Ausgleich nach dem Opferent­schä­di­gungs­gesetz. Dies entschied das Hessische Landes­so­zi­al­gericht.

Der 1930 geborene Kläger aus dem Vogelsbergkreis ist seit 1975 arbeitsunfähig erkrankt. Er bezog zunächst Arbeits­lo­sengeld und später Erwer­b­s­un­fä­hig­keitsrente. Bereits 1982 wurde eines seiner neun Kinder nach sexuellem Missbrauch ermordet. Der Täter wurde zu einer 12jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Ehefrau des Klägers erhielt aufgrund der Verschlimmerung ihrer psychischen Erkrankung Opferent­schä­digung. Sie verstarb 2006. Dem Kläger wurde aufgrund eines Urteils des Landes­so­zi­al­ge­richts aus dem Jahre 1999 eine Entschädigung wegen eines chronifizierten posttrau­ma­tischen Belas­tungs­syndroms bewilligt. Den später beantragten Berufs­scha­dens­aus­gleich sowie höhere Versor­gungs­leis­tungen lehnte das Landes­ver­sor­gungsamt ab.

Die Richter der zweiten Instanz gaben - wie zuvor schon das Sozialgericht Frankfurt - dem Versorgungsamt Recht. Berufs­scha­dens­aus­gleich stehe nur demjenigen zu, der unmittelbar durch bei ihm selbst eingetretenen Schädi­gungs­folgen betroffen sei. Der Kläger habe sich nach der Gewalttat im Wesentlichen um die weiteren Kinder und seine schwer erkrankte Ehefrau gekümmert. Die durch die Gewalttat verursachte oder verschlimmerte Erkrankung seiner Frau und die hieraus folgende Belastung des Klägers seien für ihn keine unmittelbaren Folgen der Gewalttat. Darüber hinaus sei bei dem schon seit 1975 arbeits­un­fähigen bzw. arbeitslosen Kläger ein konkreter Einkom­mens­verlust infolge der Gewalttat nicht festzustellen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 28/08 des LSG Hessen vom 01.10.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6779

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI