21.11.2024
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Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 6360

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Hessisches Landessozialgericht Urteil18.03.2008

Sturz bei Fahrradtour ist kein ArbeitsunfallFahrradtour ist nicht versicherte Tätigkeit

Eine Fahrradtour mit ein paar Kollegen steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung. Dies entschied das Hessische Landes­so­zi­al­gericht.

Im Juni 2001 nahm die Angestellte eines Fördervereins einer Schule in Gießen an einer längeren Fahrradtour mit neun Lehrerinnen und Lehrern teil. Bei einem Sturz verletzte sich die Pädagogin aus dem Landkreis Gießen am Handgelenk. Die Berufs­ge­nos­sen­schaft lehnte eine Entschädigung ab. Der Unfall sei nicht bei einer versicherten Tätigkeit geschehen.

Fahrradtour war kein Betriebssport

So haben es jetzt auch die Darmstädter Richter beurteilt. Zwar umfasse die versicherte Tätigkeit auch die Teilnahme an Betriebssport und betrieblichen Gemein­schafts­ver­an­stal­tungen. Mangels Regelmäßigkeit sei die Fahrradtour allerdings kein Betriebssport.

Fahrradtour war auch keine Gemein­schafts­ver­an­staltung

Eine betriebliche Gemein­schafts­ver­an­staltung liege ebenfalls nicht vor. Aufgrund der konditionellen Fähigkeiten hätten nur wenige der insgesamt 70 Lehrkräfte an der Fahrradtour teilnehmen können. Die Veranstaltung sei somit von ihrer Programm­ge­staltung her nicht geeignet gewesen, zur Förderung der Gemein­schafts­ge­staltung beizutragen. Soweit die private Freizeit­ge­staltung - wie im vorliegenden Falle - im Vordergrund stehe, mache eine Anerkennung als Arbeitsunfall zudem eine sinnvolle Abgrenzung zwischen betrieblicher und persönlicher Sphäre unmöglich und dehne die gesetzliche Unfall­ver­si­cherung auf einen weiten Teil der privaten Lebenssphäre aus.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 21/08 des Hessischen Landessozialgerichts vom 14.07.2008

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