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21.01.2025  
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Dokument-Nr. 354

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EntscheidungHessisches LandessozialgerichtL 2 RA 11/04
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Hessisches Landessozialgericht Entscheidung

Rentner erhält kein Schadensersatz wegen Währungs­um­stellung von DM auf Euro

Weder die Währungs­um­stellung auf Euro im Januar 2002 noch die gestiegenen Lebens­hal­tungs­kosten führen zu einem Anspruch auf Schadensersatz. Dies entschied das Hessische Landes­so­zi­al­gericht in einer jetzt veröf­fent­lichten Entscheidung. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main.

Geklagt hatte ein 1941 geborener Rentner, der von der Bundes­ver­si­che­rungs­anstalt für Angestellte (BfA) Rente wegen Erwer­b­s­un­fä­higkeit bezieht. Diese betrug nach der Währungs­um­stellung ab 1. Januar 2002 937,25 EUR. Mit der Begründung, die BfA habe den ihm zustehenden Rentenbetrag halbiert, so dass sein Lebensstandard auf Null gesunken sei, hatte er sich an das Sozialgericht gewandt. Weiter hatte er geltend gemacht, dass er auf Grund der gestiegenen Preise zusätzlich belastet werde.

Sein Begehren, die BfA auf Zahlung von 100.000,- EUR zu verurteilen, war in beiden Instanzen erfolglos. Das Landes­so­zi­al­gericht führte aus, dass die Renten­be­rechnung und die Währungs­um­stellung nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt worden seien. Preiss­tei­ge­rungen durch die Währungs­um­stellung und gestiegene Lebens­hal­tungs­kosten seien nicht von dem Renten­ver­si­che­rungs­träger zu vertreten und müssten daher von ihm auch nicht durch zusätzliche Zahlungen ausgeglichen werden.

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichts vom 15.03.2005

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