23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 5135

Drucken
Urteil06.11.2007Hessisches LandessozialgerichtL 2 AR 7/06
ergänzende Informationen

Hessisches Landessozialgericht Urteil06.11.2007

Deutsche türkischer Herkunft erhalten von der Türkei keine RenteKlagen gegen die türkische Renten­ver­si­cherung sind vor deutschen Gerichten nicht zulässig

Des Hessische Landes­so­zi­al­gericht hat die Klage eines 71jährigen Deutschen türkischer Herkunft abgelehnt, der eine Renten­nach­zahlung in der Türkei erstreiten wollte. Deutsche Gerichte dürften Klagen gegen den türkischen Staat bzw. gegen eine türkische Sozia­l­ver­si­cherung nicht annehmen.

Im deutsch-türkischen Sozia­l­ver­si­che­rungs­ab­kommen (SVA) von 1964 ist die wechselseitige Anerkennung von Versi­che­rungs­zeiten deutscher und türkischer Bürger im jeweils anderen Land geregelt. Für Türken, die die deutsche Staats­an­ge­hö­rigkeit angenommen haben und im Alter in die Türkei zurückkehren, ergeben sich jedoch erhebliche Probleme bei der Beantragung ihrer türkischen Rente. Während die in Deutschland er-arbeitete Rente unabhängig vom Wohnsitz bzw. -land des Rentners ausgezahlt wird, nimmt die türkische Renten­ver­si­cherung nur Rentenanträge von Türken, nicht aber von (eingebürgerten) Deutschen an. Auf diese Weise verfällt für Deutsche türkischer Herkunft ihr im Heimatland erarbeiteter Rentenanteil.

In einer vom Gericht angeforderten Stellungnahme des Bundes­a­r­beits­mi­nis­teriums wird die Problematik auf unter­schiedliche Rechts­auf­fas­sungen zur Umsetzung des deutsch-türkischen SVA zurückgeführt. Es sei geplant, die bisherige Ungleich­be­handlung Deutscher türkischer Herkunft bei der geplanten Revision des SVA zu beheben. Dies umso mehr, als sie immer wieder Anlass zu Forderungen nach einer doppelten Staats­bür­ger­schaft sei.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 39/07 des LSG Hessen vom 12.11.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5135

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI