15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Geldbörse mit einer Gesundheitskarte von einer deutschen Krankenversicherung.

Dokument-Nr. 5191

Drucken
ergänzende Informationen

Hessisches Landessozialgericht Beschluss08.11.2007

Schwerst­be­hin­derung: Krankenkasse muss Doppel-Ausstattung mit Hilfsmitteln übernehmen

Im Regelfall müssen die Krankenkassen zum Ausgleich einer konkreten Behinderung nur ein Hilfsmittel bewilligen. In Einzelfällen kann jedoch eine Mehrfach-Ausstattung notwendig sein und darf nicht mit dem Argument der Unwirt­schaft­lichkkeit abgelehnt werden. Das entschied das Hessische Landes­so­zi­al­gericht.

Im konkreten Fall ist eine 17jährige junge Frau aus Kassel, deren Arme und Beine vollständig gelähmt sind und die nicht sprechen kann, zuhause und außer Haus auf eine Sitzschale angewiesen, weil sie nicht aus eigener Kraft sitzen oder stehen kann. Die an sogenannter Tetraspastik leidende Frau bezieht Leistungen nach der Pflegestufe III und wird von ihrer Mutter gepflegt. Die Mutter hatte bei der Krankenkasse eine zweite Sitzschale beantragt, um ihre Tochter beim Verlassen des Hauses nicht unbeaufsichtigt auf dem Boden ablegen zu müssen, während sie die Sitzschale im Haus abmontiert und im Auto verstaut. Das Tragen der Tochter aus dem und in den 4. Stock eines Altbaus sei schon sehr anstrengend; soweit keine weitere Person ihr helfe, nötige sie die Ummontage der Sitzschale, ihr Kind in der Zwischenzeit in der Wohnung ohne ein adäquates Hilfsmittel zurückzulassen und dies – ob in der Schule oder beim Arzt – bei der Neuinstallation der Sitzschale zu wiederholen.

Das Darmstädter Gericht gab der Mutter recht. Es sei unzumutbar und mit der Würde eines behinderten Menschen unvereinbar, sich „unbetreut ablegen lassen zu müssen“. Daher sei in diesem Fall ein zweites Hilfsmittel notwendig und trotz der hohen Kosten (ca. 4500 €) von der Krankenkasse zu finanzieren.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 41/07 des LSG Hessen vom 21.11.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss5191

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI