Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil24.11.2004
Lohnfortzahlung: Keine Lohnfortzahlung bei grob fahrlässig verursachter Krankheit
Normalerweise erhält man bei einer Erkrankung weiterhin seinen Lohn. Das kann sich jedoch ändern, wenn man die Krankheit fahrlässig verursacht hat. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen hervor.
Wenn ein Arbeitnehmer seine Erkrankung fahrlässig verursacht hat, kann es Probleme mit der Lohnfortzahlung geben. Das Landesarbeitsgericht Hessen hat in einem Fall einem Angestellten den Anspruch auf Lohnfortzahlung versagt. Im Fall hatte ein Lagerist versucht, Tiefkühlgemüse aus einem hohen Regal zu nehmen ohne die dafür bereitstehende Leiter zu benutzen. Er stürzte und zog sich einen Bänderriss zu. Der Arbeitgeber verweigerte die Lohnfortzahlung. Zu Recht, wie das Gericht befand. Der Angestellte hätte wissen müssen, dass er ohne Leiter den Halt verlieren und abrutschen könnte.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2005
Quelle: Bericht der ra-online Redaktion