Dokument-Nr. 26184
Permalink https://urteile.news/
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil13.07.2018, 6 Ga 70/18
Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil16.07.2018
Kein Verbot des Streiks um Tarifsozialplan bei der Neue Halberg-Guss GmbHNeue Halberg-Guss GmbH unterliegt auch im Berufungsverfahren
Die Neue Halberg-Guss GmbH unterliegt mit ihrem Antrag die Streiks um einen Tarifsozialplan zu untersagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts hervor.
Im hier zugrundeliegenden Fall streiken die Arbeitnehmer der Betriebe in Leipzig und Saarbrücken seit ca. vier Wochen. Nach dem Streikaufruf wollen sie damit Ausgleichsleistungen für den Verlust der Arbeitsplätze wegen der angekündigten Werksschließung in Leipzig erreichen. Bereits das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte es in dem Eilverfahren am Freitag, dem 13. Juli 2018, abgelehnt, den Streik zu untersagen.
Nach Rechtsprechung des BAG Streiks nicht verboten
Das LAG erläuterte, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) um den Abschluss eines Tarifsozialplans gestreikt werden dürfe. Es könne nicht unterstellt werden, dass tatsächlich andere, unzulässige Streikziele verfolgt würden. Die Arbeitgeberin hatte in dem Eilverfahren geltend gemacht, die IG Metall wolle in erster Linie die Prevent-Gruppe als Gesellschafter treffen und eine Schließung des Werks in Leipzig verhindern.
Streikforderungen im angemessenen und wirtschaftlich vertretbaren Rahmen
Nach seiner Entscheidung hat das LAG nicht vorab zu bewerten, ob die Streikforderungen sich in einem angemessenen und wirtschaftlich vertretbaren Rahmen bewegten. Der Streik sei auch nicht unverhältnismäßig, da er geführt werden müsse, um Verhandlungen über einen Ausgleich für die Arbeitnehmer zu erreichen, die ihren Arbeitsplatz durch die Schließung des Leipziger Betriebs verlieren werden. Das Gericht ist der Behauptung der Arbeitgeberin nicht gefolgt, der Streik werde wirtschaftlich existenzvernichtend geführt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2018
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26184
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.