23.11.2024
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Dokument-Nr. 26184

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Urteil16.07.2018Hessisches Landesarbeitsgericht16 SaGa 933/18
Vorinstanz:
  • Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil13.07.2018, 6 Ga 70/18
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Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil16.07.2018

Kein Verbot des Streiks um Tarifsozialplan bei der Neue Halberg-Guss GmbHNeue Halberg-Guss GmbH unterliegt auch im Berufungs­ver­fahren

Die Neue Halberg-Guss GmbH unterliegt mit ihrem Antrag die Streiks um einen Tarifsozialplan zu untersagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landes­a­r­beits­ge­richts hervor.

Im hier zugrun­de­lie­genden Fall streiken die Arbeitnehmer der Betriebe in Leipzig und Saarbrücken seit ca. vier Wochen. Nach dem Streikaufruf wollen sie damit Ausgleichs­leis­tungen für den Verlust der Arbeitsplätze wegen der angekündigten Werksschließung in Leipzig erreichen. Bereits das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte es in dem Eilverfahren am Freitag, dem 13. Juli 2018, abgelehnt, den Streik zu untersagen.

Nach Rechtsprechung des BAG Streiks nicht verboten

Das LAG erläuterte, dass nach der Rechtsprechung des Bundes­a­r­beits­ge­richts (BAG) um den Abschluss eines Tarif­so­zi­a­lplans gestreikt werden dürfe. Es könne nicht unterstellt werden, dass tatsächlich andere, unzulässige Streikziele verfolgt würden. Die Arbeitgeberin hatte in dem Eilverfahren geltend gemacht, die IG Metall wolle in erster Linie die Prevent-Gruppe als Gesellschafter treffen und eine Schließung des Werks in Leipzig verhindern.

Streik­for­de­rungen im angemessenen und wirtschaftlich vertretbaren Rahmen

Nach seiner Entscheidung hat das LAG nicht vorab zu bewerten, ob die Streik­for­de­rungen sich in einem angemessenen und wirtschaftlich vertretbaren Rahmen bewegten. Der Streik sei auch nicht unver­hält­nismäßig, da er geführt werden müsse, um Verhandlungen über einen Ausgleich für die Arbeitnehmer zu erreichen, die ihren Arbeitsplatz durch die Schließung des Leipziger Betriebs verlieren werden. Das Gericht ist der Behauptung der Arbeitgeberin nicht gefolgt, der Streik werde wirtschaftlich existenz­ver­nichtend geführt.

Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ ra-online

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