18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 33623

Drucken
ergänzende Informationen

Landesarbeitsgericht Hessen Urteil09.01.2024

Keine Untersagung des Bahnstreiks der GDLGericht weist Berufungen zurück

Das Hessische Landes­arbeits­gericht hat die beiden Urteile des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main bestätigt und damit den Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) nicht untersagt. Dies hatten der Arbeit­ge­ber­verband der Deutsche Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) und fünf Bahnge­sell­schaften der Transdev-Gruppe jeweils per einstweiliger Verfügung beantragt.

Das Berufungs­gericht hat die Berufungen gegen die erstin­sta­nz­lichen Urteile zurückgewiesen. Zur Begründung führte das LAG zu beiden Entscheidungen aus, dass nicht festgestellt werden könne, dass die GDL mit dem Streik rechtswidrige Streikziele verfolge oder gegen die Friedenspflicht verstoße.

Tariffähigkeit wurde nicht geprüft

Zur Frage der Tariffähigkeit der GDL, die von Seiten der Deutsche Bahn unter Hinweis auf die Gründung der Leiha­r­beit­neh­mer­ge­nos­sen­schaft Fair Train durch GDL-Funktionäre in Abrede gestellt wird, hat das Gericht auf einen nur eingeschränkten Prüfungsmaßstab im Eilverfahren hingewiesen. Eine offensichtliche Tarif­un­fä­higkeit der GDL liege hiernach nicht vor.

Streik auch nicht unver­hält­nismäßig

In dem die Transdev-Gesellschaften betreffenden Verfahren hat die Kammer ausgeführt, dass sich der Streik nicht als unver­hält­nismäßig erweise. Damit ist das Gericht der durch Transdev geltend gemachten wirtschaft­lichen Überforderung und dem Argument einer Wettbe­wer­bs­ver­zerrung infolge von Verflechtungen zwischen der GDL und Fair Train nicht gefolgt. Die Entscheidungen des Hessischen Landes­a­r­beits­ge­richts sind rechtskräftig. Eine Revision zum Bundes­a­r­beits­gericht ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht möglich.

Quelle: Landesarbeitsgericht Hessen, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33623

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI