14.11.2024
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Dokument-Nr. 4684

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Urteil14.08.2007Hessisches Landesarbeitsgericht1 Sa 315/07
Vorinstanz:
  • Arbeitsgericht Limburg, Urteil10.01.2007, 1 Ca 587/05
ergänzende Informationen

Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil14.08.2007

Kürzung des Weihnachts­geldes für Beschäftigte des Bistums Limburg wirksam

Das Hessische Landes­a­r­beits­gericht hat entschieden, dass die Reduktion des Weihnachts­geldes für das Jahr 2003 für Beschäftigte des Bistums Limburg infolge Änderung der Anlage 4 zur Arbeits­ver­trags­ordnung durch eine Entscheidung des Bischofs weder rechtsunwirksam noch unbillig war.

Das Arbeitsgericht hatte die Klage eines Mitarbeiters abgewiesen. Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg. Auch das Hessische Landes­a­r­beit­gericht hat die Zahlungsklage auf den Differenzbetrag für das Weihnachtsgeld 2003 zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.

Es ist - wie schon das Arbeitsgericht - zur Auffassung gekommen, dass nach Ablauf des für die Beschäftigten des Bistums geltenden Schlich­tungs­pro­zedere die letztlich vom Bischof getroffene Entscheidung, das Weihnachtsgeld 2003 für die Beschäftigten entsprechend dem Zuwen­dung­s­ta­rif­vertrag für den Bereich des öffentlichen Dienstes zu kürzen, nicht zu beanstanden ist. Eine Unbilligkeit war im vorliegenden Fall auch nicht zu erkennen, da eine Übernahme von tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes einer Prüfung nach Billig­keits­ge­sichts­punkten Stand hält, zumal der Betrag nur 1 % des Jahresgehaltes des Mitarbeiters ausgemacht hat.

Eine ergebnisgleiche, rechtskräftige Entscheidung hatte bereits das Arbeitsgerichts Koblenz für den Bereich des Bistums Limburg in Rheinland Pfalz getroffen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 12/07 des LAG Hessen vom 14.08.2007

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