15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 6880

Drucken
Urteil22.10.2008Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel6 UE 2399/07
ergänzende Informationen

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel Urteil22.10.2008

Auflagen für Tierkör­per­be­sei­ti­gungs­anlage zu Unrecht erlassenTierfett ist kein Abfall sondern abfallähnlicher Stoff

Der Hessische Verwal­tungs­ge­richtshof hat ein erstin­sta­nz­liches Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Gießen bestätigt, das immis­si­ons­schutz­rechtliche Anordnungen, mit denen dem Betreiber einer Tierkör­per­be­sei­ti­gungs­anlage in Schwalmstadt Verpflichtungen auf der Grundlage der 17. Verordnung zum Bundes-Immis­si­ons­chutz­gesetz auferlegt wurden, aufgehoben hatte.

Die zuständige Behörde, das Regie­rungs­prä­sidium Gießen, hatte die Genehmigung zur Mitverbrennung von Tierfett in der von der Klägerin betriebenen Tierkör­per­be­sei­ti­gungs­anlage mit immis­si­ons­schutz­recht­lichen Auflagen versehen. Die Behörde ging davon aus, dass Tierfett als tierisches Nebenprodukt nach der im Zuge der BSE-Krise erlassenen europäischen Hygie­ne­ver­ordnung vom 3. Oktober 2002 weiterhin zwingend als Abfall in einer dafür zugelassenen Anlage verbrannt werden muss.

Das Verwal­tungs­gericht Gießen hatte in seinem Urteil angenommen, die 17. Verordnung zum Bundes-Immis­si­ons­chutz­gesetz biete für die Auflagen keine Grundlage. Die hier in Frage stehende Verbrennung von Tierfett in einem Wärmeboiler sei durch eine spätere EG-Verordnung aus dem Jahre 2005 als alternative Methode zur Beseitigung eines tierischen Nebenprodukts zugelassen worden und sei folglich nicht mehr zwingend als Abfall einzustufen. Es handele sich bei dem Tierfett vielmehr um einen abfallähnlichen Stoff. Da dieser keine höheren Belastungen als Heizöl verursache, könne die 17. Verordnung zum Bundes-Immis­si­ons­chutz­gesetz insgesamt nicht zur Anwendung gelangen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 24/08 des VGH Hessen vom 22.10.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6880

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI