Dokument-Nr. 1949
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Hessischer Verwaltungsgerichtshof Urteil22.02.2006
Keine Verfolgung syrisch-orthodoxer Christen in der Türkei
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Asylanträge von türkischen Staatsangehörigen syrisch-orthodoxen Glaubens auch in der zweiten Instanz abgelehnt und damit eine gleich lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen bestätigt.
Die Kläger hatten nach Einreise in das Bundesgebiet im September 2001 ihre Anerkennung als Asylberechtigte beantragt. Diese Anträge lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ab. Die dagegen erhobene Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht erfolglos.
Mit seinem Urteil hat der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs einen Asylanspruch der Kläger ebenfalls verneint. Die zunächst mündlich gegebene Begründung lässt sich dahin zusammenfassen, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof nach Auswertung der vorliegenden Erkenntnisquellen zu der Überzeugung gelangt ist, dass sich die politischen Verhältnisse im Südosten der Türkei in den letzten Jahren verändert haben und den Klägern bei einer Rückkehr in ihr Heimatland allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Gruppe der syrisch-orthodoxen Christen keine politische Verfolgung mehr droht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2006
Quelle: Pressemitteilung Nr. 04/06 des Hessischen VGH vom 22.02.2006
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