21.11.2024
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Sie sehen die Außenfassade einer Niederlassung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Bundesadler und passendem Schriftzug der Behörde.

Dokument-Nr. 1949

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Urteil22.02.2006Hessischer Verwaltungsgerichtshof6 UE 2268/04.A
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Hessischer Verwaltungsgerichtshof Urteil22.02.2006

Keine Verfolgung syrisch-orthodoxer Christen in der Türkei

Der Hessische Verwal­tungs­ge­richtshof hat die Asylanträge von türkischen Staats­an­ge­hörigen syrisch-orthodoxen Glaubens auch in der zweiten Instanz abgelehnt und damit eine gleich lautende Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Gießen bestätigt.

Die Kläger hatten nach Einreise in das Bundesgebiet im September 2001 ihre Anerkennung als Asylberechtigte beantragt. Diese Anträge lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ab. Die dagegen erhobene Klage blieb vor dem Verwal­tungs­gericht erfolglos.

Mit seinem Urteil hat der 6. Senat des Hessischen Verwal­tungs­ge­richtshofs einen Asylanspruch der Kläger ebenfalls verneint. Die zunächst mündlich gegebene Begründung lässt sich dahin zusammenfassen, dass der Hessische Verwal­tungs­ge­richtshof nach Auswertung der vorliegenden Erkennt­nis­quellen zu der Überzeugung gelangt ist, dass sich die politischen Verhältnisse im Südosten der Türkei in den letzten Jahren verändert haben und den Klägern bei einer Rückkehr in ihr Heimatland allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Gruppe der syrisch-orthodoxen Christen keine politische Verfolgung mehr droht.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 04/06 des Hessischen VGH vom 22.02.2006

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