20.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
20.01.2025  
Sie sehen einen großen Platz mit einer Demonstration.

Dokument-Nr. 4506

Drucken
ergänzende Informationen

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel Beschluss06.07.2007

Demon­s­tra­ti­o­nszeit für NPD am 7. Juli 2007 verlängertKeine gewichtigen Gründe für Beschränkung vorhanden

Der Hessische Verwal­tungs­ge­richtshof hat auf die Beschwerde des NPD Landesverbandes Hessen die vom Verwal­tungs­gericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 29. Juni 2007 festgesetzte zeitliche Befristung der für den 7. Juli 2007 genehmigten Demonstration in Frankfurt am Main von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr aufgehoben und die Demon­s­tra­ti­o­nszeit antragsgemäß bis auf 19.00 Uhr verlängert.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass vor dem Hintergrund der grundrechtlich garantierten Versamm­lungs­freiheit und dem daraus abzuleitenden Selbst­be­stim­mungsrecht des Veranstalters Anhaltspunkte dafür, dass eine Beschränkung der Versammlung auf insgesamt vier Stunden zur Gefah­ren­be­kämpfung notwendig erscheint, von der Stadt Frankfurt am Main weder vorgetragen noch sonst wie ersichtlich seien.

Demgegenüber bleibt es bei der vom Verwal­tungs­gericht Frankfurt am Main im Beschluss vom 29. Juni 2007 festgesetzten Routenführung. Eine dagegen von der Stadt Frankfurt am Main eingelegte Beschwerde blieb ohne Erfolg. Auch insoweit sieht der Hessische Verwal­tungs­ge­richtshof nach dem Vortrag der Stadt keine gewichtigen Gründe dafür, das Versamm­lungsrecht des Veranstalters aus Gründen der Gefah­ren­be­kämpfung bereits im Vorfeld der Demonstration weiter einzuschränken als dies vom Verwal­tungs­gericht erfolgt ist.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 10/07 des VGH Hessen vom 06.07.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss4506

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI