28.05.2025
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28.05.2025 

alleGerichtedes Bundeslandes Hamburg

urteile.news berichtet über die juristische Entwicklung an deutschen Gerichten, wie dem Bundesgerichtshof, dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht oder dem Bundesverfassungsgericht, aber auch von den Zivil-, Arbeits- oder Verwaltungsgerichten der einzelnen Bundesländer. Zusätzlich finden auch Entscheidungen von wichtigen europäischen Gerichten, wie dem Europäischen Gerichtshof, Berücksichtigung, wenn sie sich auch auf Deutschland auswirken.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die verschiedenen Gerichte des Bundeslandes „Hamburg“ vor, direkt verlinkt zu den neuesten Entscheidungen für die Urteilsmeldungen auf urteile.news vorliegen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht zu allen Gerichten Entscheidungen verfügbar halten können. Wir konzentrieren uns auf Entscheidungen, die für unsere Leser aus ganz Deutschland eine gewisse Bedeutung haben.

Das Grundgesetz (GG) benennt in Art. 95 Absatz 1 die fünf verschiedenen und voneinander unabhängigen Gebiete auf die sich die deutsche Gerichtsbarkeit verteilt. Dies sind Ordentliche Gerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Ordentliche Gerichtsbarkeit

Die Ordentliche Gerichtsbarkeit beschäftigt sich mit allen Strafsachen, auch wenn andere Gerichtsbarkeiten betroffen sein könnten, wie bspw. bei Steuerstraftäter. Darüber hinaus gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen), also Rechtsstreitigkeiten zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen. Ergänzt wird das AufgabenspektrumFdurch die freiwillige Gerichtsbarkeit, wozu z.B. Grundbuchsachen, Registersachen, Betreuungssachen, Nachlasssachen, Personenstandssachen und Wohnungseigentumssachen zählen.

An den Amtsgerichten finden sich auch die Familiengerichte, welche sich mit Ehesachen, Fragen des elterlichen Sorgerechts, des Umgangsrechts, des Unterhaltsrechts, sowie von Lebenspartnerschaftssachen beschäftigen.

8 Amtsgerichte
1 Landgericht
2 Oberlandesgerichte
Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden über Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien (Tarifvertragssachen) genauso wie über Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bez. des Arbeitsverhältnis (auch über dessen Bestehen), sowie unmittelbar damit zusammenhängenden Rechtsverhältnissen (Arbeitsverhältnissachen).

1 Arbeitsgericht
1 Landesarbeitsgericht
Finanzgerichtsbarkeit

Klagen in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Steuern, Kindergeld und Zölle (Steuer-, Kindergeld- und Zollsachen) bilden die Hauptaufgaben der Finanzgerichtsbarkeit.

1 Finanzgericht
Sozialgerichtsbarkeit

Zu den Aufgaben der Sozialgerichtsbarkeit gehören öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, bspw. in Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung und der Kriegsopferversorgung, sowie des Kassenarztrechtes.

1 Sozialgericht
1 Landessozialgericht
Verwaltungsgerichtsbarkeit

Alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, die nicht in den Aufgabenbereich anderen Gerichten, wie etwa den Sozial- oder Finanzgerichten, fallen, bilden den Aufgabenbereich der Verwaltungsgerichte (§ 40 VwGO).

Hierzu gehören das Ausländer- und Asylrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht, das BaföG- und Wohngeldrecht, das Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht, das kommunale Abgabenrecht, das Gewerbe- und Gaststättenrecht, das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, sowie das Beamten- und Richterrecht.

1 Verwaltungsgericht
1 Oberverwaltungsgericht

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