21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 3651

Drucken
Urteil12.12.2006Finanzgericht Köln9 K 4243/06
ergänzende Informationen

Finanzgericht Köln Urteil12.12.2006

Kein Spendenabzug bei Promiquiz-Gewinn

Gewinne aus Fernseh­quizshows, die vom Fernsehsender verein­ba­rungsgemäß unmittelbar an eine vom Quizteilnehmer benannte gemeinnützige Einrichtung überwiesen werden, sind bei der Einkom­men­steu­er­ver­an­lagung des Teilnehmers nicht als Spende absetzbar. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Der Kläger, ein Fernseh­schau­spieler, nahm im Jahr 2002 mehrfach an Fernseh­quiz­sen­dungen teil. Er hatte sich jeweils vor der Sendung vertraglich damit einverstanden erklärt, dass der von ihm erspielte Quizgewinn in seinem Namen an eine von ihm benannte gemeinnützige Organisation gestiftet wird. Die Spenden­emp­fänger stellten nach Erhalt der Gelder Zuwen­dungs­be­stä­ti­gungen auf den Kläger aus. Der 9. Senat versagte den vom Kläger geltend gemachten steuerlichen Spendenabzug, weil die fraglichen Beträge nicht bei ihm, sondern bei dem Fernsehsender abgeflossen waren und der Kläger keine eigene Verfü­gungs­be­rech­tigung über den Spielgewinn erlangt hatte. Der Senat schloss sich damit der Auffassung der Finanz­ver­waltung an.

Er hat gegen das Urteil allerdings die Revision beim Bundesfinanzhof in München wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FinG Köln vom 15.01.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3651

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI