21.11.2024
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Dokument-Nr. 1339

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Urteil19.10.2005Finanzgericht Köln14 K 3313/03
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Finanzgericht Köln Urteil19.10.2005

Keine Eigenheimzulage bei Ablösung eines Nacherbenrechts an selbstgenutztem Einfamilienhaus

Der 14. Senat des Finanzgerichts Köln hat entschieden, dass eine Förderung nach dem Eigen­heim­zu­la­gen­gesetz nicht in Betracht kommt, wenn eine Vorerbin das Nacherbenrecht an einem ererbten Eigenheim ablöst.

Der Senat schloss sich der Auffassung der Klägerin nicht an, dass auch die entgeltliche Befreiung von einer erbrechtlichen Verfü­gungs­be­schränkung durch das Eigen­heim­zu­la­gen­gesetz begünstigt sei.

Die Revision wurde zugelassen.

Quelle: Pressemitteilung des FG Köln vom 15.11.2005

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