Finanzgericht Köln Urteil18.10.2007
Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines Transport-Subunternehmers ohne eigenes Fahrzeug
Wer als Transportunternehmen einen Subunternehmer ohne eigenes Fahrzeug für Transportfahrten einsetzt, kann keine Vorsteuer abziehen. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Ein Transportunternehmen kann die Vorsteuern aus Rechnungen eines bei ihm eingesetzten Subunternehmers nicht abziehen, wenn dieser ausschließlich für eine Firma tätig ist und über kein eigenes Fahrzeug verfügt.
Es fehlt insoweit mangels Selbständigkeit des Fahrers an der für den Vorsteuerabzug erforderlichen Unternehmereigenschaft. Dies hat der 10. Senat des Finanzgerichts Köln entschieden.
Die Revision zum Bundesfinanzhof in München wurde zugelassen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FinG Köln vom 04.01.2008