14.11.2024
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Urteil18.10.2007Finanzgericht Köln10 K 6376/03
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Finanzgericht Köln Urteil18.10.2007

Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines Transport-Subunternehmers ohne eigenes Fahrzeug

Wer als Trans­port­un­ter­nehmen einen Subunternehmer ohne eigenes Fahrzeug für Trans­port­fahrten einsetzt, kann keine Vorsteuer abziehen. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Ein Trans­port­un­ter­nehmen kann die Vorsteuern aus Rechnungen eines bei ihm eingesetzten Subunternehmers nicht abziehen, wenn dieser ausschließlich für eine Firma tätig ist und über kein eigenes Fahrzeug verfügt.

Es fehlt insoweit mangels Selbständigkeit des Fahrers an der für den Vorsteuerabzug erforderlichen Unter­neh­me­rei­gen­schaft. Dies hat der 10. Senat des Finanzgerichts Köln entschieden.

Die Revision zum Bundesfinanzhof in München wurde zugelassen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FinG Köln vom 04.01.2008

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