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Dokument-Nr. 5115

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Beschluss02.10.2007Hessisches Finanzgericht7 V 2274/07
ergänzende Informationen

Hessisches Finanzgericht Beschluss02.10.2007

Volle Besteuerung von Biokraftstoffen europa­rechts­widrig?

Nach einer Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts entspricht die seit dem 1.1.2007 geltende Rechtslage zur Besteuerung von Biokraftstoffen nach dem Energie­steu­er­gesetz teilweise nicht europäischem Recht. Dies gilt konkret für die volle Besteuerung des Biokraft­stof­fanteils in so genannten gemischten Erzeugnissen; das sind Kraftstoffe, die zum einen aus Biokraftstoff und zum anderen aus herkömmlichem Diesel­kraftstoff und Additiven bestehen.

Das Gericht gab in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einem Hersteller Recht, der sowohl einen - nach wie vor steuer­be­güns­tigten - reinen Biokraftstoff als auch einen - hier im Streit stehenden - gemischten Kraftstoff für Motoren mit Direk­t­ein­spritzung (Pumpedüse, Common Rail) vertreibt. Das Unternehmen wehrt sich dagegen, dass durch das Biokraft­stoff­quo­ten­gesetz aus dem Dezember 2006 die bisherige Steue­r­ent­lastung für den Bioanteil in dem gemischten Kraftstoff ab 1.1.2007 abgeschafft wurde.

Der 7. Senat des Hessischen Finanzgerichts sieht hierin einen Verstoß gegen die entsprechende europäische Richtlinie, mit der die Verwendung von Biokraftstoffen gefördert werden solle. Die volle Besteuerung des beigemischten Biokraft­stof­fanteils verhindere die Wettbe­wer­bs­fä­higkeit dieses Energie­er­zeug­nisses. Die neue Regelung könne auch nicht mit dem Argument des Subven­ti­o­ns­abbaus und der Haushalts­kon­so­li­dierung begründet werden.

Die Sache liegt nun dem Bundesfinanzhof (BFH) zur Entscheidung vor.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Hessen vom 07.11.2007

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