Dokument-Nr. 5115
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Hessisches Finanzgericht Beschluss02.10.2007
Volle Besteuerung von Biokraftstoffen europarechtswidrig?
Nach einer Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts entspricht die seit dem 1.1.2007 geltende Rechtslage zur Besteuerung von Biokraftstoffen nach dem Energiesteuergesetz teilweise nicht europäischem Recht. Dies gilt konkret für die volle Besteuerung des Biokraftstoffanteils in so genannten gemischten Erzeugnissen; das sind Kraftstoffe, die zum einen aus Biokraftstoff und zum anderen aus herkömmlichem Dieselkraftstoff und Additiven bestehen.
Das Gericht gab in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einem Hersteller Recht, der sowohl einen - nach wie vor steuerbegünstigten - reinen Biokraftstoff als auch einen - hier im Streit stehenden - gemischten Kraftstoff für Motoren mit Direkteinspritzung (Pumpedüse, Common Rail) vertreibt. Das Unternehmen wehrt sich dagegen, dass durch das Biokraftstoffquotengesetz aus dem Dezember 2006 die bisherige Steuerentlastung für den Bioanteil in dem gemischten Kraftstoff ab 1.1.2007 abgeschafft wurde.
Der 7. Senat des Hessischen Finanzgerichts sieht hierin einen Verstoß gegen die entsprechende europäische Richtlinie, mit der die Verwendung von Biokraftstoffen gefördert werden solle. Die volle Besteuerung des beigemischten Biokraftstoffanteils verhindere die Wettbewerbsfähigkeit dieses Energieerzeugnisses. Die neue Regelung könne auch nicht mit dem Argument des Subventionsabbaus und der Haushaltskonsolidierung begründet werden.
Die Sache liegt nun dem Bundesfinanzhof (BFH) zur Entscheidung vor.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Hessen vom 07.11.2007
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