18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 2836

Drucken
ergänzende Informationen

Hessisches Finanzgericht Urteil14.06.2004

Steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete ist verfas­sungsgemäßKein Verstoß gegen den Gleichheitssatz

Gemäß § 12 Abs. 2 des Abgeord­ne­ten­ge­setzes erhalten Mitglieder des Bundestages zur Abgeltung der durch das Mandat veranlassten Aufwendungen eine monatliche Kostenpauschale in Höhe von ca. 30 v.H. ihrer Gesamtbezüge, die gemäß § 3 Nr. 12 des Einkom­men­steu­er­ge­setzes steuerfrei gewährt wird, ohne dass ein Einzelnachweis der mandats­be­dingten Aufwendungen zu erbringen ist. Bei „normalen“ Steuer­pflichtigen wird demgegenüber bei der Ermittlung der Einkünfte lediglich der sog. „Arbeitnehmer- Pauschbetrag“ in Höhe von 1.044 Euro abgezogen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden (§ 9 a Abs. 1 Nr. 1 des Einkom­men­steu­er­ge­setzes).

Das Hessische Finanzgericht hat in dieser Ungleich­be­handlung keine Verletzung des in der Verfassung verankerten Gleich­heits­satzes (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) erblickt.

Zur Begründung dieser Auffassung wird in der Entscheidung unter Hinweis auf den Beschluss des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom 20.6.1978 (Az. 2 BvR 314/77) ausgeführt, es sei ausgeschlossen, dass ein Steuer­pflichtiger über den Weg des sog. verfas­sungs­widrigen Unterlassens des Gesetzgebers einen Anspruch auf Einbeziehung in die - von ihm selbst als verfas­sungs­widrig bezeichnete - steuerliche Befreiung der Aufwand­s­ent­schä­digung von Abgeordneten durch die vergleichbare Gewährung eines Steuer­ab­zugs­betrags erreichen könne. Ähnlich hatte bereits das Finanzgericht Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 10.4.2003 (Az. 14 K 14/02) argumentiert.

Ob die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts vor dem höchsten deutschen Steuergericht Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Immerhin hat der Bundesfinanzhof hiergegen durch Beschluss vom 10.11.2004 unter dem Az. VI R 81/04 (ebenso wie gegen das vorgenannte Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg) die Revision zugelassen und damit zum Ausdruck gebracht, dass dieser Rechtssache von hoher fiskalischer Brisanz grundsätzliche Bedeutung beizumessen ist.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Finanzgericht Hessen vom 07.03.2005

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2836

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI