18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.
ergänzende Informationen

Hessisches Finanzgericht Urteil11.12.2007

Eltern haben bei Nichtzahlung von Trennungs­un­terhalt an verheiratetes Kind Anspruch auf Kindergeld

Eltern, deren verheiratetes Kind noch in der Ausbildung ist und von seinem Ehegatten getrennt lebt, haben Anspruch auf Kindergeld, wenn der Ehegatte des Kindes keinen Trennungs­un­terhalt zahlt. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden.

Damit hat sich ein Vater durchgesetzt, der im Hinblick auf die Berufs­aus­bildung seiner Tochter zunächst Kindergeld bekam. Nachdem die Familienkasse (Agentur für Arbeit) nachträglich von der Heirat und von der späteren Trennung der Tochter von ihrem Ehemann erfahren hatte, forderte sie bereits gezahltes Kindergeld zurück. Für die Familienkasse war dabei entscheidend, dass das Amtsgericht der Tochter Trennungs­un­terhalt zugesprochen hatte. Der Trennungs­un­terhalt sei als eigener Bezug der Tochter anzusetzen, mit der Folge, dass der Grenzwert für das Kindergeld überschritten sei. Den Einwand des Vaters, dass der Ehemann den Trennungs­un­terhalt nicht erfüllt, also tatsächlich gar nicht an seine Tochter gezahlt habe, ließ es nicht gelten.

Das sahen die Richter des 3. Senates des Hessischen Finanzgerichts anders. Danach ist entscheidend, ob das verheiratete Kind die Unter­halts­zah­lungen des geschiedenen Ehegatten auch tatsächlich erhalten hat. Fehlt es am sog. Zufluss und liegt auch kein freiwilliger Verzicht des verheirateten Kindes auf die Unter­halts­ansprüche vor, bleibt der Kinder­geldan­spruch des Vaters bestehen.

Erläuterungen

Hinter­grun­d­in­for­mation:

Für ein volljähriges Kind besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn es z.B. für einen Beruf ausgebildet wird. Weitere Voraussetzung ist jedoch, dass das Kind nur unterhalb eines bestimmten Grenzbetrages (derzeit 7.680 € pro Jahr) eigene Einkünfte und Bezüge hat, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufs­aus­bildung bestimmt oder geeignet sind. Ist das volljährige Kind verheiratet, können Eltern nur dann Kindergeld erhalten, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes zuzüglich der Unter­halts­leis­tungen des Ehepartners nicht das steuerliche Existenzminimum decken (sog. Mangelfall).

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Hessen vom 22.01.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5471

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI