18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 901

Drucken
Urteil30.06.2005Niedersächsisches Finanzgericht5 K 184/04
ergänzende Informationen

Niedersächsisches Finanzgericht Urteil30.06.2005

Umsatz­steu­er­be­freiung von Geldspiel­au­to­ma­ten­be­treibernKeine Änderung bestands­kräftiger Steuerbescheide

Mit Urteil vom 30. Juni 2005 hat der 5. Senat des Nieder­säch­sischen Finanzgerichts die Klage einer Geldspiel­au­to­ma­ten­be­treiberin zurückgewiesen.

Die Klägerin hatte in der Vergangenheit ihre Einnahmen aus Geldspiel­geräten der Umsatzsteuer unterworfen. Die Umsatz­steu­er­be­scheide waren bestandskräftig geworden. Zur Begründung ihrer Klage verwies die Klägerin auf zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH):

Im Februar 2005 hatte der EuGH entschieden, dass auch der Betrieb von Geldspiel­au­tomaten außerhalb von öffentlichen Spielbanken steuerfrei zu stellen sei (EuGH v. 17.2.2005 - C 453/02). Hinsichtlich der Durchbrechung der Bestandskraft der Umsatz­steu­er­be­scheide berief sich die Klägerin auf ein weiteres Urteil des EuGH, wonach ein Mitgliedstaat der EU einem Steuer­pflichtigen vor der ordnungsgemäßen Umsetzung einer EU-Richtlinie nicht die Bestandskraft eines Bescheides entgegen halten könne (EuGH v. 25.7.1991 - C 208/90).

Das Nieder­säch­sische Finanzgericht ist dem Vorbringen der Klägerin nicht gefolgt: Die zweitgenannte Entscheidung des EuGH sei nicht einschlägig. Dieses Urteil betreffe einen Sonderfall zum irischen Sozialrecht, der auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden könne. Im Übrigen rechtfertige der grundsätzliche Vorrang des Gemein­schafts­rechts keine Durchbrechung der Bestandskraft von bereits ergangenen Steuer­be­scheiden.

Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen.

Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23.08.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil901

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI