Finanzgericht Düsseldorf Urteil10.05.2005
Eigenheimzulage auch dann zu gewähren, wenn die Finanzierung mit einem “Familiendarlehen“ erfolgt
Nach dem Urteil des 9. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10.05.2005 ist eine Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz nicht ausgeschlossen, wenn zur Finanzierung der Wohnung ein Familiendarlehen eingesetzt wird, das den Anforderungen eines fremdüblichen Darlehensvertrages nicht entspricht.
Die Revision wurde zugelassen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2005
Quelle: Pressemitteilung des FG Düsseldorf vom 19.07.2005