18.10.2024
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Urteil10.05.2005Finanzgericht Düsseldorf9 K 4016/01 EZ
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Finanzgericht Düsseldorf Urteil10.05.2005

Eigenheimzulage auch dann zu gewähren, wenn die Finanzierung mit einem “Famili­en­da­rlehen“ erfolgt

Nach dem Urteil des 9. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10.05.2005 ist eine Förderung nach dem Eigen­heim­zu­la­gen­gesetz nicht ausgeschlossen, wenn zur Finanzierung der Wohnung ein Famili­en­da­rlehen eingesetzt wird, das den Anforderungen eines fremdüblichen Darle­hens­ver­trages nicht entspricht.

Die Revision wurde zugelassen.

Quelle: Pressemitteilung des FG Düsseldorf vom 19.07.2005

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