23.11.2024
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Finanzgericht Düsseldorf Urteil26.11.2020

Steuer­beratungs­gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG erzielt gewerbliche EinkünfteFG zu gewerblichen Einkünfte einer Steuer­beratungs­gesellschaft

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Steuer­beratungs­gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gewerbliche Einkünfte erzielt. Die vom FG zugelassene Revision wurde eingelegt und ist unter dem Az. VIII R 31/20 beim Bundes­ge­richtshof anhängig.

Eine Steuer­be­ra­tungs­ge­sell­schaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG begehrte mit ihrer Klage die Einordnung ihrer Einkünfte als solche aus freiberuflicher Tätigkeit. An der Klägerin waren ein Kommanditist (Steuerberater A) und zwei Komplementäre (Steuerberater B und eine Steuer­be­ra­tungs­ge­sell­schaft mbH) beteiligt. Geschäftsführer der Klägerin waren die beiden Komplementäre . Allein­ge­sell­schafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, die nicht am Gewinn und Verlust der Klägerin beteiligt war, war der Steuerberater B. Das beklagte Finanzamt qualifizierte die Einkünfte der Klägerin als solche aus Gewerbebetrieb.

FG: Steuer­be­ra­tungs­ge­sell­schaft mbH erzielt grundsätzlich gewerbliche Einkünfte

Dieser Einordnung hat sich das Finanzamt angeschlossen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass nicht alle Gesellschafter der Klägerin freiberufliche Einkünfte erzielt hätten. Die Einkünfte der Steuer­be­ra­tungs­ge­sell­schaft mbH seien kraft Gesetzes gewerbliche Einkünfte. Aufgrund ihrer Haftung als Komplementärin und ihrer Geschäfts­füh­rungs­be­fugnis sei die GmbH eine Mitun­ter­nehmerin der klagenden Komman­dit­ge­sell­schaft . Diese mitun­ter­neh­me­rische Beteiligung der Steuer­be­ra­tungs­ge­sell­schaft mbH sei so zu behandeln wie die Beteiligung eines Berufsfremden. Der Umstand, dass der einzige Gesellschafter der GmbH Steuerberater sei, ändere daran nichts .

Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)

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