15.11.2024
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Dokument-Nr. 752

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Urteil28.06.2005Finanzgericht Düsseldorf17 K 794/03 F
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Finanzgericht Düsseldorf Urteil28.06.2005

Zur steuer­be­güns­tigten Veräußerung eines Betei­li­gungs­anteils an einer Steuer­be­ra­tung­s­praxis.

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf ist die Veräußerung eines Bruchteils eines Mitun­ter­neh­me­ranteils nur dann nach §§ 18 Abs. 3, 16, 34 Einkom­men­steu­er­gesetz begünstigt, wenn zugleich auch das Sonder­be­trie­bs­vermögen quotal mitveräußert wird.

Es sei dabei zwar nur auf die Veräußerung der wesentlichen Betrie­bs­grundlagen abzustellen. Die Büroräume einer Steuer­be­ra­ter­praxis aber gehörten zu den wesentlichen Betrie­bs­grundlagen, da sie die räumliche und funktionale Grundlage für die Geschäft­s­tä­tigkeit der Sozietät seien.

Die Revision wurde zugelassen.

Quelle: Pressemitteilung des FG Düsseldorf vom 19.07.2005

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