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Urteil28.06.2005Finanzgericht Düsseldorf17 K 6808/02 E
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Finanzgericht Düsseldorf Urteil28.06.2005

Erweiterung des Antrags auf Realsplitting nachträglich möglich

Der Kläger hatte zunächst nur einen betragsmäßig begrenzten Antrag auf Abzug der Unter­halts­zah­lungen an seine geschiedene Ehefrau gestellt. Später erweiterte er den Antrag mit Zustimmung der geschiedenen Ehefrau.

Nach der Entscheidung des Gerichts stellt die Erweiterung des Antrags ein rückwirkendes Ereignis dar, das eine Änderung der Einkom­men­steu­er­be­scheide erfordere. Zwar lasse der Geset­zes­wortlaut des § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Einkom­men­steu­er­ge­setzes keine Rücknahme oder Teilrücknahme des Antrags auf Berück­sich­tigung der Unter­halts­leis­tungen zu, stehe aber einer Erweiterung nicht entgegen.

Die Revision wurde zugelassen.

Quelle: Pressemitteilung des FG Düsseldof vom 19.07.2005

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