14.11.2024
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Urteil28.06.2005Finanzgericht Düsseldorf17 K 1731/03 E
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Finanzgericht Düsseldorf Urteil28.06.2005

Keine Berück­sich­tigung von Unter­halts­zah­lungen an eine Tochter mit erheblichem Vermögen

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Unter­halts­zah­lungen der Eltern an ihre Tochter, die über ein erhebliches Vermögen verfügt, auch dann nicht steuerlich abziehbar sind, wenn dieses Vermögen keine Erträge bringt und eine Veräußerungs- und Belas­tungs­sperre besteht.

§ 33 a Abs. 1 Einkom­men­steu­er­gesetz gehe typisierend davon aus, dass eine Unter­stüt­zungs­be­dürf­tigkeit nur dann gegeben sei, wenn die unterhaltene Person über kein oder nur ein geringes Vermögen verfügt. Er verzichte auf die Prüfung im Einzelfall, ob tatsächlich aus diesem Vermögen der Unterhalt bestritten werden könne.

Quelle: Pressemitteilung des FG Düsseldof vom 19.07.2005

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