13.05.2026
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
13.05.2026 

Dokument-Nr. 35976

Sie sehen einen Fußballspieler auf dem Rasen.
Drucken
Urteil31.03.2026Finanzgericht Düsseldorf10 K 48/25 E,G
ergänzende Informationen

Finanzgericht Düsseldorf Urteil31.03.2026

Fußballspieler muss für Tätigkeit als "Marken­bot­schafter" keine Gewerbesteuer zahlenWerbetätigkeit als "Marken­bot­schafter" für sich genommen noch keine gewerbliche Tätigkeit

Die Werbetätigkeit eines Fußballspielers als "Marken­bot­schafter" führt für sich genommen noch nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit, wenn durch Honor­a­r­zah­lungen ausschließlich besondere Leistungen und Erfolge im Bereich des Fußballsports vergütet werden. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.

Der 10. Senat hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Einkünfte eines jungen Profi-Fußballspielers aus einem Ausrüstungs- und Werbevertrag mit einem Sport­ar­ti­kel­her­steller im Streitjahr 2021 als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren waren.

Der Kläger schloss einen auf fünf Jahre angelegten Ausrüstungs- und Werbevertrag. Der Vertrag regelte u. a. die Nutzung des Namens und des Bildes des Klägers, Leistungs­prämien sowie die Unterstützung der Marke K. Zudem wurde er kostenfrei mit K.-Produkten beliefert. Im Streitjahr 2021 erhielt er Prämien für 15 Spiele in einem nationalen Wettbewerb, seinen ersten Einsatz in einem Ligaver­einsspiel unter 18 Jahren sowie sein erstes Tor in einem Ligaspiel. Der Kläger erklärte die daraus erzielten Einnahmen als sonstige Einkünfte.

Das beklagte Finanzamt behandelte die Einkünfte hingegen als gewerbliche Einkünfte und erließ einen Gewer­be­steu­er­mess­be­scheid. Der Kläger begehrte sodann den Ansatz eines negativen Gewerbeertrags unter Berück­sich­tigung der Abschreibung seines Namensrechts. Dem folgte das Finanzamt nicht und argumentierte, dass der Kläger noch nicht über ein kommer­zi­a­li­sierbares Namensrecht verfügt habe. Es habe sich lediglich um einen Standa­rd­ju­ni­o­re­n­aus­rüs­ter­vertrag mit spekulativem Charakter gehandelt, der auf die zukünftige Bekanntheit des Klägers gerichtet gewesen sei.

Das Gericht nahm in seinem Urteil vom 31. März 2026 (Az.: 10 K 48/25 E,G) sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG an. Die im Streitjahr erhaltenen Leistungs­prämien seien ausschließlich für besondere sportliche Leistungen gezahlt worden und nicht für das Tragen der K.-Produkte. Die kostenlose Produkt­über­lassung diene lediglich der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und habe keinen Vergü­tung­s­cha­rakter. Die Tätigkeit als "Marken­bot­schafter", die alle Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit erfüllen könne, sei zwar "Hauptmotivation von K." gewesen, es habe im konkreten Fall jedoch an der für eine gewerbliche Tätigkeit erforderlichen Gewinn­er­zie­lungs­absicht gefehlt. Der Gewer­be­steu­er­mess­be­scheid sei daher ersatzlos aufzuheben und die vom Kläger begehrte Abschreibung auf den Teilwert des kommer­zi­a­li­sierbaren Teils seines Namensrechts komme nicht mehr in Betracht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Gegen die Entscheidung ist Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde eingereicht worden (BFH, X B 40/26).

Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35976

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI