15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 6426

Drucken
Urteil20.06.2008Finanzgericht Düsseldorf1 K 3124/07 U
ergänzende Informationen

Finanzgericht Düsseldorf Urteil20.06.2008

Klein­un­ter­neh­mer­be­güns­tigung bei überop­ti­mis­tischer Umsatzprognose

Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich mit der Klein­un­ter­neh­mer­be­güns­tigung bei einer überop­ti­mis­tischen Planung eines Unternehmers bei einer Neugründung befasst.

Nach § 19 Umsatz­steu­er­gesetz wird Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn der Umsatz zzgl. Steuern im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 EURO nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EURO voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Kläger schätzte seinen Umsatz zu hoch ein

Der Kläger eröffnete zum 02.01.2006 einen Gewerbebetrieb und schätzte seinen Gesamtumsatz für 2006 auf 50.000 EURO. Tatsächlich betrug sein Umsatz nur 13.315 EURO. Er beantragte deshalb, von der Erhebung der Umsatzsteuer abzusehen.

Das Finanzgericht gab der Klage statt. Bei Neugründungen - so die Begründung - dürfe der Umsatz des Erstjahres voraussichtlich 17.500 EURO nicht übersteigen. Es sei der Unternehmer bei einer Neugründung zwar an seine Prognose gebunden. Dies gelte jedoch nicht bei einer überop­ti­mis­tischen Planung.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 16.07.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6426

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI