27.11.2024
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Dokument-Nr. 4679

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Urteil28.03.2007Finanzgericht Berlin-Brandenburg7 K 9184/06 B
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Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil28.03.2007

Werbung für die eigene Wahl in den Personalrat einer Behörde steuerlich absetzbar

Die Aufwendungen für Werbegeschenke, die einem Kandidat für seine Wahl in den Personalrat einer Behörde entstehen, sind als Werbungskosten steuerlich berück­sich­ti­gungsfähig. Das entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

Es gab damit einem Vorstands­mitglied einer Bezirksgruppe der Deutschen Steuer-Gewerkschaft recht, das zur Vorbereitung seiner Wahl in den Personalrat Werbegeschenke wie z.B. Schlüs­se­l­an­hänger und Taschenkalender im Wert von etwa € 500 verteilt hatte. Das Finanzamt hatte die Aufwendungen als solche für "Gewerk­schafts­pro­pa­gan­da­ma­terial" angesehen und den Abzug versagt.

Dieser Einschätzung folgte das Finanzgericht nicht. Die Richter weisen vielmehr darauf hin, dass die ehrenamtlichen Tätigkeiten sowohl für eine Gewerkschaft als auch als Mitglied in einem Personalrat der Sicherung und Verbesserung des eigenen Berufsbereichs dienten und daher in einem engen Zusammenhang mit der Berufstätigkeit des Klägers stünden. Eine private Mitveranlassung bei der Verteilung der Werbegeschenke verneinten die Richter.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Berlin-Brandenburg vom 13.08.2007

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