Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil28.03.2007
Werbung für die eigene Wahl in den Personalrat einer Behörde steuerlich absetzbar
Die Aufwendungen für Werbegeschenke, die einem Kandidat für seine Wahl in den Personalrat einer Behörde entstehen, sind als Werbungskosten steuerlich berücksichtigungsfähig. Das entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.
Es gab damit einem Vorstandsmitglied einer Bezirksgruppe der Deutschen Steuer-Gewerkschaft recht, das zur Vorbereitung seiner Wahl in den Personalrat Werbegeschenke wie z.B. Schlüsselanhänger und Taschenkalender im Wert von etwa € 500 verteilt hatte. Das Finanzamt hatte die Aufwendungen als solche für "Gewerkschaftspropagandamaterial" angesehen und den Abzug versagt.
Dieser Einschätzung folgte das Finanzgericht nicht. Die Richter weisen vielmehr darauf hin, dass die ehrenamtlichen Tätigkeiten sowohl für eine Gewerkschaft als auch als Mitglied in einem Personalrat der Sicherung und Verbesserung des eigenen Berufsbereichs dienten und daher in einem engen Zusammenhang mit der Berufstätigkeit des Klägers stünden. Eine private Mitveranlassung bei der Verteilung der Werbegeschenke verneinten die Richter.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Berlin-Brandenburg vom 13.08.2007