21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 32521

Drucken
Urteil24.08.2022Finanzgericht Berlin-Brandenburg7 K 7045/20
ergänzende Informationen

Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil24.08.2022

Zugangs­ver­mutung bei regelmäßig zustel­lungs­freien Tagen innerhalb der Drei-Tages-FristUnregelmäßige Postzustellung lässt Zugangs­ver­mutung gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO entfallen

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Zugangs­ver­mutung gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung -AO- entfällt, wenn innerhalb der dort genannten 3-Tages-Frist an einem Werktag regelmäßig keine Postzustellung stattfindet.

Der Beklagte erließ aufgrund der durch die Klägerin erstellten Einkom­men­steu­e­r­er­klärung einen Einkom­men­steu­er­be­scheid für 2017 am Freitag, dem 15.06.2018 und übersandte ihn unmittelbar an die Klägerin. Diese war vom 02.05.2018 bis 19.06.2018 (Tag der Rückkehr) beruflich von ihrer Wohnung abwesend. Die Klägerin übersandte den Steuerbescheid am 19.06.2018 per Telefax an eine Steuer­be­ra­tungs­ge­sell­schaft. Der Bevollmächtigte legte am 19.07.2018 namens der Klägerin Einspruch ein und gab an, dass der Bescheid am 19.06.2018 eingegangen sei. Der Beklagte verwarf den Einspruch als unzulässig, da die Zugangsvermutung innerhalb der 3-Tages-Frist des am 15.06.2018 im Wege des Zentralversands übergebenen Bescheides durch den Vortrag der Klägerin nicht erschüttert werde und die Einspruchsfrist daher am 18.07.2018 abgelaufen sei.

Keine Zugangs­ver­mutung bei unregelmäßiger Postzustellung

Das FG hat entschieden, dass im Streitfall die Zugangs­ver­mutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht anzuwenden sei, weil die Zeugen­ver­nehmung ergeben habe, dass an der Wohnung der Klägerin innerhalb der 3-Tages-Frist nach dem 15.06.2018 regelmäßig nicht an allen Werktagen von dem Postdienst­leis­tungs­un­ter­nehmen zugestellt worden sei. Zwar finde die Zugangs­ver­mutung auch Anwendung, wenn - z.B. wegen mehrerer arbeitsfreier Tage oder Personalausfall - innerhalb der 3-Tages-Frist an zwei Tagen keine Zustellung stattfinde (z.B. werde bei Aufgabe zur Post am Freitag, dem 30. April trotz des Feiertags am 1. Mai der Zugang am Montag, dem 3. Mai grundsätzlich vermutet). Insoweit handele es sich jedoch um Sonder­kon­stel­la­tionen, die die grundsätzliche Anwendung der Zugangs­ver­mutung nicht in Frage stellen würden. Anders sei dies jedoch, wenn innerhalb der 3-Tages-Frist planmäßig an zwei aufein­an­der­fol­genden Tagen keine Zustellung erfolge. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen. Das Verfahren ist beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 18/22 anhängig.

Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32521

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI