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Urteil13.08.2008Finanzgericht Berlin-Brandenburg7 K 7038/06 B
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Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil13.08.2008

Entlas­tungs­betrag für Allein­er­ziehende auch für Wochenend- und FerienvaterKeine unbedingte Abhängigkeit von der Kinder­geld­be­rech­tigung

Ein allein stehender Steuer­pflichtiger, zu dessen Haushalt mindestens ein Kind gehört, hat Anspruch auf einen steuerlichen Entlas­tungs­betrag in Höhe von derzeit € 1.308 im Jahr, wenn er für das Kind gleichzeitig einen Kinder­frei­betrag oder Kindergeld beanspruchen kann. Das gilt auch dann, wenn das Kind bei dem Steuer­pflichtigen nur mit dem Nebenwohnsitz gemeldet ist und sich bei ihm nur an Wochenenden und in den Ferien aufhält, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass nicht auch der andere Elternteil, bei dem das Kind dauerhaft lebt, Anspruch auf diesen Entlas­tungs­betrag hat, also auch alleinstehend ist. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Geklagt hatte ein Vater, dessen Tochter sowohl bei ihm als auch bei seiner geschiedenen Frau - die im streitigen Zeitraum wieder verheiratet war und mit ihrem neuen Ehemann zusammenlebte - gemeldet war. Die geschiedene und neu verheiratete Ehefrau hatte, weil nicht alleinstehend, keinen Anspruch auf den Entlas­tungs­betrag, so dass dieser nach der Entscheidung des Finanzgerichts dem Vater zugutekam. Anders wäre der Fall allerdings zu entscheiden gewesen, wenn die Mutter des Kindes ebenfalls alleinstehend gewesen wäre, da der Entlas­tungs­betrag nur einem Elternteil gewährt wird und der Mutter, in deren Haushalt die Tochter dauerhaft aufgenommen war, insoweit den Vorrang genossen hätte.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Berlin-Brandenburg vom 13.11.2008

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