23.11.2024
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Dokument-Nr. 16174

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Urteil20.03.2013Finanzgericht Berlin-Brandenburg3 K 3119/08
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Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil20.03.2013

Verluste aus der Vermietung eines Luxus-Sportwagens nicht steuerlich abzugsfähigPrivatnutzung des PKW naheliegend

Verluste aus der Vermietung eines Luxus-Sportwagens (Porsche 911) können bei der Festsetzung der Einkommensteuer nicht berücksichtigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls - ein Mitarbeiter einer Autowaschanlage - wollte die laufenden Kosten für Versicherung, Steuern, Benzin und Wartung seines Sportwagens steuerlich absetzen. Er meldete einen Autover­mie­tungs­betrieb bei seinem Finanzamt an und bot das Fahrzeug über verschiedene Inter­net­platt­formen zur Miete an. Das Finanzamt vermutete eine Privatnutzung des PKW und lehnte die Berück­sich­tigung des mit der Steuererklärung geltend gemachten Verlustes ab. Im Prozess wandte der Kläger ein, schon aufgrund seiner Leibesfülle und seines Körpergewichts von 220 kg sei eine Selbstnutzung des Autos ausgeschlossen. Mit seinem Vermie­tungs­betrieb habe er eine Marktlücke schließen wollen, denn vergleichbare Angebote habe es trotz hoher Nachfrage nicht gegeben.

Konzept für zwischen­zeitlich eingestellten Verlustbetrieb von Anfang an nicht erfolg­ver­sprechend

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg folgte dem Kläger nicht. Es argumentierte, dass der Sportwagen auch von der Lebensgefährtin des Klägers für private Fahrten verwendet worden sein könne, zumal ein anderes vergleichbares Fahrzeug nicht zur Verfügung gestanden habe. Zudem sei das Konzept für den zwischen­zeitlich eingestellten Verlustbetrieb von Anfang an nicht erfolg­ver­sprechend gewesen, weil Mieteinnahmen nur unregelmäßig flossen und die Gefahr bestanden habe, dass die Mieter den Wagen auf ihren Spritztouren stark verschleißen.

Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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