21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 8368

Drucken
ergänzende Informationen

Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil24.08.2009

Abzugsverbot für Werbungskosten im Zusammenhang mit ausländischen Einkünften europa­rechts­konformVerpflichtung zur doppelten steuerlichen Begünstigung besteht nicht

Das Verbot der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten, die durch steuerfreie Ausland­sein­künfte veranlasst sind, sowie von vorweg­ge­nommenen Werbungskosten, die gem. § 3 c EStG auf steuerfreie Ausland­sein­künfte zielen, ist mit dem Gemein­schaftsrecht vereinbar. Dies hat das Finanzgericht Berlin Brandenburg entschieden.

Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Einnah­men­er­zielung stehen. Sie sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig, weil ein Steuer­pflichtiger nur seine Nettoeinnahmen, also die Einnahmen abzüglich der dafür aufgewandten Kosten, versteuern soll. Das gilt aber nicht für Werbungskosten, die für steuerfreie Einnahmen anfallen; diese dürfen nach § 3 c des Einkom­men­steu­er­ge­setzes das zu versteuernde Einkommen nicht mindern. Steuerfrei sind insbesondere Einnahmen, die ein Steuer­pflichtiger im Ausland erzielt, so dass die zur Erzielung dieser Einnahmen entstehenden Aufwendungen bei der Besteuerung in Deutschland nicht geltend gemacht werden können. Dagegen wandte sich ein in Deutschland steuer­pflichtiges Ehepaar, bei dem die Ehefrau einen Teil des Jahres in Österreich beruflich tätig gewesen war und der in diesem Zusammenhang u.a. Reisekosten und Kosten für doppelte Haushalts­führung entstanden waren. Die Kläger waren der Auffassung, dass ihre europa­recht­lichen Grundfreiheiten verletzt seien, weil es der Ehefrau erschwert werde, im EU-Ausland tätig zu werden.

Finanzgericht beruft sich auf Rechtsprechung des EuGH

Dem folgte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg nicht. Die Richter befanden, dass eine Verpflichtung, die Kläger durch die Steuer­frei­stellung der ausländischen Einnahmen einerseits und die steuermindernde Anerkennung der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen andererseits doppelt zu begünstigen, auch unter Berück­sich­tigung der Grundfreiheiten des EU-Vertrages nicht bestehe. Gestützt sah sich das Finanzgericht dabei durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der in neuerer Zeit diesen Gedanken der Kohärenz im Steuerrecht, also der korre­spon­die­renden Behandlung von Einnahmen und Ausgaben als entweder gleichsam zu berücksichtigen oder gleichsam nicht zu berücksichtigen, bekräftigt hatte.

Quelle: ra-online, FG Berlin-Brandenburg

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8368

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI