23.11.2024
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Dokument-Nr. 5054

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Urteil16.07.2007Finanzgericht Berlin-Brandenburg10 K 2162/03
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Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil16.07.2007

Kein Kindergeld für ein Kind mit eigenem Gewerbebetrieb

Für ein Kind, das nach Abschluss einer Berufs­aus­bildung ein eigenes gewerbliches Unternehmen betreibt, besteht kein Anspruch auf Kindergeld, selbst wenn das Kind sich gleichzeitig um einen Ausbil­dungsplatz für eine Zweitausbildung bemüht.

Zwar wird Kindergeld grundsätzlich auch für solche Kinder gewährt, die auf der Suche nach einem Ausbil­dungsplatz sind; das gilt aber nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg nicht, wenn das Kind gleichzeitig in seinem zuvor erlernten Beruf selbständig tätig ist. In diesem Fall tritt der - für den Anspruch auf Kindergeld entscheidende - Ausbil­dungswille hinter dem Erwerbswillen zurück, und zwar auch dann, wenn die Erwer­b­s­tä­tigkeit des Kindes diesem nur geringe Einkünfte einbringt. Im entschiedenen Fall hatte der auf Leistung von Kindergeld klagende Vater geltend gemacht, dass er seinen erwerbstätigen Sohn weiterhin monatlich habe unterstützen müssen. Diesen Umstand sah das Gericht aber nicht als hinreichend an, um einen Anspruch auf Zahlung von Kindergeld zu bejahen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Berlin-Brandenburg vom 23.10.2007

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