Dokument-Nr. 3857
Permalink https://urteile.news/
Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil07.11.2006
Spielplatzelemente aus Holz sind nicht umsatzsteuerbegünstigt
Individuell gefertigte Holzelemente auf Spielplätzen sind keine umsatzsteuerlich begünstigten Kunstgegenstände. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Spielplatzelemente aus Holz, die entweder zur unmittelbaren Nutzung durch Kinder oder aber als phantasievolles „Beiwerk“ aufgestellt sind, werden primär durch ihren Gebrauchszweck als Kinderspielzeug geprägt, führte das Gericht aus.
Sie seien deshalb nach nicht als Bildhauerkunst zu bewerten, für die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % gelte. Ungeachtet dessen, dass es sich bei den Holzelementen um Unikate mit künstlerischem Anspruch handele, stehe der mit diesen verfolgte Zweck, Kindern als Spielgerät zu dienen oder Kinder zum Spielen anzuregen, im Vordergrund. In diesem Fall trete der künstlerische Wert hinter dem Gebrauchswert zurück.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 26.01.2007
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3857
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.