14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 5483

Drucken
Urteil22.01.2008Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte43546/02
ergänzende Informationen

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Urteil22.01.2008

EGMR verurteilt Frankreich einer Lesbierin wegen Ablehnung eines Adopti­o­ns­antrags Schmerzensgeld zu zahlenAntrag wurde willkürlich und unter einem Vorwand abgelehnt

Weil französische Gerichte den Adoptionsantrag einer lesbischen Kindergärtnerin mit der Begründung, dass eine männliche Bezugsperson für das Kind fehle, ablehnten, muss Frankreich 10.000,- EUR Schmerzensgeld zahlen. Dies hat der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stellte eine 45 Jahre alte französische Kindergärtnerin, die seit 1990 mit einer Psychologin zusammenlebt, im Februar 1998 einen Antrag auf Adoption eines Kindes, wobei sie ihre Homosexualität und das Zusammenleben mit einer anderen Frau nicht verbarg. Ihr Antrag wurde abgelehnt. Bei einer späteren gerichtlichen Entscheidung wurde die Ablehnung mit damit begründet, dass dem Kind eine männliche Bezugsperson fehlen würde.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte den französischen Staat zur Zahlung eines Schmer­zens­geldes in Höhe von 10.000,- EUR sowie zu 14.528 EUR Schadenersatz.

Auch Ledige dürfen Kind adoptieren

Die Richter führten aus, dass das französische Recht auch ledigen Personen die Möglichkeit eröffnet, ein Kind zu adoptieren. Daher sei davon auszugehen, dass die Verweigerung der Adoption vielmehr wegen der sexuellen Orientierung der Frau erfolgt sei. Die Begründung, dass dem Kind eine männliche Bezugsperson fehle, sei nur ein Vorwand gewesen, urteilten die Richter. Die Verweigerung der Adoption sei willkürlich gewesen.

Zitat aus der Presse­mit­teilung

Erläuterungen
"Aux yeux de la Cour, un tel motif aurait donc pu conduire à un refus arbitraire et servir de prétexte pour écarter la demande de la requérante en raison de son homosexualité, et le Gouvernement n'a pas été en mesure de prouver que son utilisation au plan interne ne conduisait pas à des discriminations."

Quelle: ra-online, Französische Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 22.01.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5483

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI