Staatsrecht
Dauerobservation eines entlassenen Sicherungsverwahrten kann nur vorläufig auf polizeirechtliche Generalklausel gestützt werden Überwachung muss sich auf hinreichend aktuelle Tatsachengrundlagen zur Einschätzung der Gefährlichkeit stützen
Auch im Eilrechtsschutzverfahren muss sich die verwaltungsgerichtliche Prüfung, ob die Dauerobservation eines aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Mannes rechtmäßig ist, auf hinreichend aktuelle Tatsachengrundlagen zur Einschätzung seiner Gefährlichkeit stützen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und wies den Fall daher an das Verwaltungsgericht Freiburg zurückverwiesen. Nicht beanstandet hat das Gericht, dass die Verwaltungsgerichte die polizeirechtliche Generalklausel im Eilrechtsschutzverfahren noch als ausreichende Rechtsgrundlage für die Dauerobservation des Beschwerdeführers angesehen haben. Die Generalklausel kann den Behörden ermöglichen, auf unvorhergesehene Gefahrensituationen auch mit im Grunde genommen näher regelungsbedürftigen Maßnahmen vorläufig zu reagieren. Das Schließen etwaiger Regelungslücken liegt in der Verantwortung des Gesetzgebers.mehr
mehr