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Dokument-Nr. 9689

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Bundespatentgericht Urteil

Bundespatentamt erklärt Patent auf Asthma­me­di­kament für nichtigPräparate beruhen nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit

Das Bunde­s­pa­tent­gericht hat ein Patent auf Medikamente zur Behandlung von Bronchi­a­le­r­kran­kungen für nichtig erklärt, da die Präparate nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.

Gegenstand des Verfahrens sind Kombi­na­ti­o­ns­prä­parate, die die Wirkstoffe Salmeterol und Fluticason enthalten. Diese dienen der verbesserten Behandlung respi­ra­to­rischer Erkrankungen, insbesondere von Asthma und werden durch Inhalation verabreicht.

Mitbewerber erheben Nichtig­keitsklage gegen Patent

Gegen dieses für einen Arznei­mit­tel­konzern eingetragene Patent haben vier Mitbewerber Nichtig­keitsklage erhoben. Das Bunde­s­pa­tent­gericht hat nunmehr dieser Klage stattgegeben und das Patent für nichtig erklärt.

Wirkstoff­kom­bi­nation, wie die Geschützte, bereits zuvor zur Behandlung derartiger Krankheiten eingesetzt

Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die streit­ge­gen­ständ­lichen Präparate nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhten und deshalb nicht patentfähig seien. Die Fachwelt habe bereits vor der Erteilung dieses Patents eine Wirkstoff­kom­bi­nation, wie die hier geschützte, zur Behandlung derartiger Krankheiten für sinnvoll gehalten.

Quelle: ra-online, Bundespatentgericht

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