13.12.2024
13.12.2024  
Sie sehen die Rücken von verschiedenen Zeitungen, die nebeneinander aufgereiht wurden.
ergänzende Informationen

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss29.11.2023

Strafbarkeit des Teilens einer ein Hakenkreuz enthaltenen Karikatur auf TwitterKein Schutz durch Satire- oder Kunstfreiheit

Wer auf Twitter eine ein Hakenkreuz enthaltene Karikatur teilt, kann sich wegen Verwendens von Kennzeichen einer verfas­sungs­widrigen Organisation gemäß § 86 a Abs. 1 StGB strafbar machen. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2022 teilte ein in Bayern wohnhafter Twitter-Nutzer auf seinem Account eine Karikatur. Darauf war eine Frau abgebildet, die ein blaues Kleid mit EU-Flagge auf dem Bauch trägt. Das Kleid wurde nach oben geweht, so dass das rote Innenfutter mit einem Hakenkreuz in einem weißen Kreis deutlich erkennbar wurde. Der Twitter-Nutter wollte damit die EU wegen ihrer Unterstützung der Ukraine als "nazifreundliche Haltung" kritisieren. Der Account des Twitter-Nutzers hatte ca. 13.000 Follower. Er wurde schließlich in der zweiten Instanz vom Landgericht Aschaffenburg zu einer Gelstrafe verurteilt. Dagegen richtete sich die Revision des Angeklagten.

Strafbarkeit wegen Verwendens von Kennzeichen einer verfas­sungs­widrigen Organisation

Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Angeklagte habe sich wegen Verwendens von Kennzeichen einer verfas­sungs­widrigen Organisation gemäß § 86 a Abs. 1 StGB strafbar gemacht.

Kein Schutz durch Satire- und Kunstfreiheit

Der Angeklagte könne sich nicht darauf berufen, so das Landesgericht, dass es sich um Satire handele. Zum einen sei schon der vom Angeklagten gemeinte Aussageinhalt der Karikatur nicht erkennbar. Zum anderen werde aber daraus eine etwaige Gegnerschaft des Angeklagten zur NS-Ideologie nicht eindeutig und auf Anhieb erkennbar. Zudem könne er sich auch nicht auf die Kunstfreiheit berufen, da er weder der Hersteller der Karikatur noch mit dessen Verbreitung betraut worden sei.

Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss33694

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI