23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 33508

Drucken
Beschluss18.10.2023Bayerisches Oberstes Landesgericht202 StRR 76/23
Vorinstanz:
  • Landgericht Würzburg, Urteil01.08.2023
ergänzende Informationen

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss18.10.2023

Bei Festsetzung der Tageshöhe aufgrund Schätzung des Einkommens muss Schätz­grundlagen mitgeteilt werdenBei fehlender Mitteilung ist Entscheidung angreifbar

Setzt das Gericht die Tagessatzhöhe auf Basis einer Schätzung des Einkommens des Täters fest, so muss es im Urteil die Schätz­grundlagen mitteilen. Tut es das nicht, so ist die Entscheidung angreifbar. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Mann von einem bayerischen Amtsgericht im März 2023 wegen fahrlässigen Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs ohne Versi­che­rungs­schutz zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 50 € verurteilt. Das Landgericht Würzburg hat die gegen die Höhe der Tagessatzes gerichtete Berufung des Angeklagten zurückgewiesen. Das Gericht schätzte das Nettoeinkommen mit 1.500 € und hielt die Tagessatzhöhe daher für richtig. Zur Begründung führte es aus, dass der Angeklagte "zuletzt in geordneten wirtschaft­lichen Verhältnissen, auch von Ersparnissen, lebte". Dagegen richtete sich die Revision des Angeklagten.

Fehlerhafte Begründung der Tagessatzhöhe

Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied zu Gunsten des Angeklagten. Das Landgericht habe die Tagessatzhöhe auf 50 € festgesetzt, ohne dies rechts­feh­lerfrei zu begründen. Die Darlegungen haben sich auf vage Hinweise beschränkt. Aus der Begründung werde nicht ersichtlich, weshalb eine Tagessatzhöhe von 50 € zutreffend sein soll.

Fehlende Mitteilung der Schätzgrundlage zur Schätzung des Einkommens

Zudem habe das Landgericht das Nettoeinkommen des Angeklagten auf 1.500 € geschätzt, ohne auch nur ansatzweise die konkreten Schätz­grundlagen, von denen es ausgeht, darzulegen. Dadurch sei das Revisi­ons­gericht nicht in der Lage, die Richtigkeit der getroffenen Entscheidung nachzuprüfen. Darüber hinaus habe das Landgericht gegen das verfas­sungs­rechtliche Willkürverbot verstoßen.

Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss33508

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI