12.03.2025
Urteile, erschienen im Februar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
5      12
6 3456789
7 10111213141516
8 17181920212223
9 2425262728  
Urteile, erschienen im März 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
9      12
10 3456789
11 10111213141516
12 17181920212223
13 24252627282930
14 31      
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
12.03.2025  
Sie sehen eine rote Rose, welche in einer Pfütze liegt.

Dokument-Nr. 1823

Sie sehen eine rote Rose, welche in einer Pfütze liegt.
Drucken
Beschluss12.07.2004Bayerisches Oberstes Landesgericht1Z BR 49/04
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2005, 482Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2005, Seite: 482
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss12.07.2004

Zwei Testamente mit gleichem Datum - welches gilt?

Wenn es zwei mit gleichem Datum versehene Testamente gibt, gelten beide als gleichzeitig errichtet, wenn nicht aufgeklärt werden kann, welches Testament später errichtet wurde. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte der Erblasser unter dem Datum 1. Oktober 1999 zwei Testamente verfasst, die sich inhaltlich widersprachen. Strittig war zudem, ob der Erblasser, der unter einer langjährigen schweren Alkohol­krankheit litt, zum Zeitpunkt der Errichtung der Testamente testierfähig war.

Nach Auffassung des Gerichts komme es auf die Frage der Testier­fä­higkeit nicht an. Zwei mit gleichem Datum versehene Testamente seien als gleichzeitig errichtet anzusehen, wenn nicht geklärt werden kann, welches Testament später errichtet wurde. Die Folge sei, dass sie sich wegen der inhaltlich wider­sprüch­lichen Anordnungen aufheben und hier somit die gesetzliche Erbfolge Anwendung finde.

Quelle: ra-online Redaktion

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss1823

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI