29.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
29.01.2025  
Sie sehen eine Szene aus einem Krankenhaus, speziell mit einem OP-Saal und einem Arzt im Vordergrund.

Dokument-Nr. 28584

Drucken
Urteil06.02.2020Bayerisches LandessozialgerichtL 8 SO 163/17
Vorinstanz:
  • Sozialgericht München, Urteil15.03.2017, S 53 SO 568/14
ergänzende Informationen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil06.02.2020

Sozialhilfe umfasst keine Kosten wöchentlicher erotischer Ganzkör­per­massagen für schwer­be­hin­derten MenschenKeine Erhöhung des Regelsatzes oder Hilfe zur Pflege oder in sonstigen Lebenslagen

Im Rahmen der Sozialhilfe müssen keine Leistungen für eine wöchentliche erotische Ganzkör­per­massage erbracht werden. Es kommt weder eine Erhöhung des Regelsatzes noch eine Hilfe zur Pflege oder in sonstigen Lebenslagen in Betracht. Dies hat das Bayerische Landes­so­zi­al­gericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein schwer­be­hin­derter Mann über die Sozialhilfe Leistungen für eine zweimal wöchentliche erotische Ganzkör­per­massage. Die Massagen sollten jeweils 200 EUR kosten. Die zuständige Behörde lehnte eine Kostenübernahme ab. Aus diesem Grund klagte der schwer­be­hinderte Mann. Er gab an, hypersexuell und aufgrund seiner Erkrankungen nicht in der Lage zu sein, sich selbst Erleichterung zu verschaffen. Zur Befriedigung seines Geschlecht­s­triebs sei er dringend auf die Massagen angewiesen. Das Sozialgericht München wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Kein Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe für erotische Ganzkör­per­massagen

Das Bayerische Landes­so­zi­al­gericht bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Er habe keinen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe für erotische Ganzkör­per­massagen. Die Kosten einer solchen Massage seien als nicht regel­be­da­rfs­re­levant anzusehen und seien daher nicht zu berücksichtigen. Eine Erhöhung des Regelsatzes komme nicht in Betracht. Die Kosten können auch nicht im Rahmen der Hilfe zur Pflege oder in sonstigen Lebenslagen berücksichtigt werden. Ganzkör­per­massagen mit sexueller Komponente fallen nicht unter die Hilfe zur Pflege. Die Vorschrift des § 73 SGB XII (Hilfe in sonstigen Lebenslagen) könne nicht als "Reparaturnorm" herangezogen werden.

Quelle: Bayerisches Landessozialgericht, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil28584

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI