05.02.2026
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
05.02.2026 
Sie sehen eine Pflegekraft, die mit einer älteren Dame spricht.KI generated picture

Dokument-Nr. 35743

Sie sehen eine Pflegekraft, die mit einer älteren Dame spricht.KI generated picture
Drucken
ergänzende Informationen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil26.01.2026

Keine anlassbezogene Betriebsprüfung der Renten­ver­si­cherung in Privat­haus­halten bei SchwarzarbeitUnzuständigkeit des Renten­ver­si­che­rungs­trägers für Beitrags­nach­for­de­rungen bei haushaltsnahen Dienst­leis­tungen bestätigt

Schwarzarbeit führt in Betrieben regelmäßig dazu, dass infolge von Ermittlungen der Schwa­rz­a­r­beits­be­kämp­fungs­be­hörden die Renten­ver­si­cherung eine anlassbezogene Betriebsprüfung durchführt und Sozia­l­ver­si­che­rungs­beiträge nachfordert. Ob eine Betriebsprüfung auch in Privat­haus­halten durchgeführt werden darf, ist allerdings umstritten.

Die Schwa­rz­a­r­beits­be­kämp­fungs­be­hörden stellten nach dem Tod eines Pflege­be­dürftigen, der zu Hause gepflegt worden war, fest, dass dessen Pflegekraft nicht sozia­l­ver­sichert war, obwohl es sich bei der Pflege im Privathaushalt des Verstorbenen um eine abhängige Beschäftigung handelte. Gegenüber den Erben erließ die Rentenversicherung aufgrund einer anlassbezogenen Betriebsprüfung einen Nachfor­de­rungs­be­scheid über Sozialversicherungsbeiträge. Die Erben klagten gegen den Nachfor­de­rungs­be­scheid, da die Renten­ver­si­cherung für die Nachforderung nicht die zuständige Behörde sei. Das Sozialgericht hob den Nachfor­de­rungs­be­scheid wegen Unzuständigkeit des Renten­ver­si­che­rungs­trägers auf. Die Sonder­vor­schrift des § 28 p Absatz 10 SGB IV verbiete Betrie­b­sprü­fungen in Privat­haus­halten, so dass ein Renten­ver­si­che­rungs­träger keinen Nachfor­de­rungs­be­scheid aufgrund einer Betriebsprüfung erlassen dürfe. Für Nachforderungen von Sozia­l­ver­si­che­rungs­bei­trägen seien bei Tätigkeiten in Privat­haus­halten allein die Einzugsstellen der Krankenkassen zuständig.

Bestätigung des Prüfungsverbots in Privat­haus­halten und Zuständigkeit der Einzugsstellen

Das Landes­so­zi­al­gericht bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Zwar sei rechtlich umstritten, ob anlassbezogene Betrie­b­sprü­fungen in Privat­haus­halten zulässig seien. Die entsprechenden Rechts­vor­schriften würden aber nicht zwischen regelmäßigen und anlassbezogenen Betrie­b­sprü­fungen unterschieden, so dass die Verbots­vor­schrift für Betriebsprüfung in Privat­haus­halten jede Art von Betriebsprüfung umfasse. Auch handle es sich bei der Pflege zu Hause um eine haushaltsnahe Dienstleistung, auf die die Verbots­vor­schrift abziele. Zuständig für Nachforderungen von Sozia­l­ver­si­che­rungs­bei­trägen seien bei Schwarzarbeit in Privat­haus­halten allein die Einzugsstellen der Krankenkassen. Nachdem allerdings die Rechtslage bei Privat­haus­halten bislang höchst­rich­terlich ungeklärt ist, hat das Landes­so­zi­al­gericht wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundes­so­zi­al­gericht zugelassen.

Quelle: Bayerisches Landessozialgericht, ra-online (pm/mw)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35743

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI