18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 7293

Drucken
ergänzende Informationen

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss15.12.2008

Streitwert eines Anfra­ge­ver­fahrens nach § 7 a SGB IV regelmäßig EUR 18.000,00Statusklärungsverfahren

In einem Status­klä­rungs­ver­fahren, ob der Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH beitrags­pflichtig beschäftigt ist, war nach Erledigung der Hauptsache der Streitwert der Klage festzusetzen. Das Sozialgericht hatte mangels bezifferbaren Antrags den Auffangstreitwert von EUR 5.000,00 angenommen, dagegen hatte der Kläger­be­voll­mächtigte Beschwerde eingelegt.

Das Bayerische Landes­so­zi­al­gericht hielt den Auffangstreitwert für nicht anzuwenden, weil Statusklärungsverfahren ausreichende Anhaltspunkte für die Streit­wert­be­stimmung bieten. Entscheidungen der Clearingstelle der Deutschen Renten­ver­si­cherung Bund sollen nach den Zielen des § 7 a SGB IV vor überraschenden Beitrags­nach­for­de­rungen schützen. Die beitrags­recht­lichen Interessen des Arbeit-/Auftraggebers stehen damit im Vordergrund. Die Landes­so­zi­al­ge­richte hatten dazu eine Rechtsprechung entwickelt, wonach der Streitwert pauschaliert ermittelt werden kann. Insoweit hatte das Bayerische Landes­so­zi­al­gericht bisher einen Streitwert von EUR 15.000,00 festgesetzt. Das Bayerische Landes­so­zi­al­gericht hat sich der Rechtsprechung insbesondere des Landes­so­zi­al­ge­richts Nordrhein-Westfalen und des Landes­so­zi­al­ge­richts Baden-Württemberg angeschlossen und einen Streitwert von EUR 18.000,00 angenommen.

Folgen und Bedeutung

Mit der Aufgabe des bisher vom Bayerischen Landes­so­zi­al­gericht regelmäßig festgesetzten Streitwerts ergibt sich eine Verein­heit­lichung der bundesweiten Rechtsprechung. Für Arbeit-/Auftraggeber, die gegen eine Entscheidung im Statu­san­fra­ge­ver­fahren gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen, wird damit das Kostenrisiko kalkulierbarer.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LSG Bayern vom 16.01.2009

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss7293

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI