14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 7561

Drucken
ergänzende Informationen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil11.12.2008

Selbstständige, die jahrelang Sozialbeiträge gezahlt haben, können nur bei klaren Beweisen für die Selbst­stän­digkeit die Sozia­l­ver­hältnisse rückabwickelnLandes­so­zi­al­gericht Bayern zur Rückabwicklung von jahrelang korrekt praktizierten Beschäftigungen

Jahrelang korrekt praktizierte Beschäftigungen können nicht ohne Weiteres rückabgewickelt werden. Dies hat das Bayerische Landes­so­zi­al­gericht entschieden und bestätigte damit das Sozialgericht Landshut.

Der Kläger hatte seit 1989 in der Schreinerei seines Vaters gelernt und es bis zum Meister gebracht. Der Betrieb wurde 2004 in eine Holz-Glas-Technik GmbH umgewandelt und der Sohn als Geschäftsführer bestellt. Nun machte er geltend, die neuen Freiheiten habe er schon zuvor genossen. Er sei also schon immer Unternehmer und nicht Arbeitnehmer gewesen, so dass auch Sozia­l­ver­si­che­rungs­beiträge zu Unrecht abgeführt worden seinen.

Im zweiten Fall trug ein Küchenchef vor, er sei als Angestellter seiner Frau geführt worden, tatsächlich aber Mitbetreiber der Gaststätte gewesen.

Das Sozialgericht Landshut hatte jeweils in Abwägung der tatsächlichen Verhältnisse entschieden, dass eine abhängige und damit beitrags­pflichtige Beschäftigung vorgelegen hatte.

Klare Beweise müssen für eine Rückabwicklung vorliegen

Dies bestätige vor Kurzem das Bayerische Landes­so­zi­al­gericht. Der zuständige Senat beschloss, dass klare Beweise vorliegen müssen, um Sozia­l­ver­si­che­rungs­ver­hältnisse rück abzuwickeln. Diese sollen grundsätzlich nicht im Nachhinein verändert werden, vor allem dann nicht, wenn die Beschäftigungen von allen Beteiligten gebilligt und diese auch steuerlich als Arbeits­ver­hältnisse behandelt wurden. Dabei bezog sich das Bayerische Landes­so­zi­al­gericht auch auf einen Rechtssatz des Bundes­so­zi­al­ge­richts.

Auswirkung der Entscheidungen

Die beschriebenen Fälle stehen beispielhaft für eine Reihe von Verfahren, in denen nachträglich verschiedene Anzeichen einer möglichen Selbstständigkeit zusam­men­ge­tragen wurden, um die Sozialbehörden von dieser zu überzeugen. Wer aber kein Unter­neh­mer­risiko trägt und mit fremden Betriebsmitteln wie z.B. Werkzeugen arbeitet, wessen Verantwortung nicht über den eigenen Arbeitsbereich hinausgeht, ist beitrags­pflichtig beschäftigt. Daran ändert es nichts, dass einzelne Indizien wie freiere Arbeitszeiten für eine gewisse Selbständigkeit sprechen. Diese Grundsätze gelten umso mehr, wenn Versi­che­rungs­ver­hältnisse nachträglich geändert werden sollen, also geltend gemacht wird, die Behörden hätten vom Arbeitgeber abgeführte Beiträge rechtswidrig entge­gen­ge­nommen.

Quelle: ra-online (pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7561

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI