18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 20658

Drucken
Beschluss04.11.2014Bayerischer Verwaltungsgerichtshof5 C 14.2016
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2015, 569Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2015, Seite: 569
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss04.11.2014

Kinder dürfen in der Regel keinen aus Namen der Eltern gebildeten Doppelnamen führenVerhinderung der Bildung von Namensketten in den folgenden Generationen

Es ist grundsätzlich unzulässig, dass Kinder einen aus den Namen der Eltern gebildeten Doppelnamen führen. Denn dadurch soll verhindert werden, dass es in den folgenden Generationen zur Bildung von Namensketten kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungs­gerichts­hofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Eltern eines etwa vier Jahre alten gemeinsamen Kindes im Juli 2013 geheiratet hatten, wollten sie, dass ihr Kind sowohl den Familiennamen des Vaters als auch den Familiennamen der Mutter führte. Seit der Geburt des Kindes führte es den Familiennamen der Mutter. Nach der Heirat entschied sich der Vater zur Fortführung seines Familiennamens. Die Mutter fügte ihrem Familiennamen den Familienname des Vaters zu. Nachdem das zuständige Landratsamt die Umbenennung des Kinders verweigerte, erhoben die Eltern Klage.

Kein Recht zur Führung des Doppelnamens

Der bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof entschied ebenfalls, dass die Umbenennung des Kindes unzulässig sei. Denn die Bildung eines aus den Namen der Eltern zusam­men­ge­setzten Doppelnamens sei grundsätzlich unzulässig. In diesem Zusammenhang sei es unerheblich, ob die Führung des Doppelnamens zur Verbundenheit mit beiden Elternteilen beiträgt. Denn der Gesetzgeber habe die Bildung von Namensketten in den folgenden Generationen verhindern wollen. Dies sei verfas­sungs­rechtlich nicht zu beanstanden und verletze insbesondere nicht das Persön­lich­keitsrecht des Kindes.

Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss20658

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI