23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Szene aus einem Krankenhaus, speziell mit einem OP-Saal und einer Krankenschwester im Vordergrund.

Dokument-Nr. 7088

Drucken
Urteil29.09.2008Bayerischer Verwaltungsgerichtshof5 B 08.677
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil29.09.2008

Medizinische Diagnose als "Wertung" nicht angreifbar – kein "Widerruf"

Eine den grundlegenden fachlichen Anforderungen entsprechende medizinische Diagnose eines Amtsarztes (einschließlich der damit verbundene Aussage, dass bei einem Patienten bestimmte Symtome vorliegen), stellt keine Tatsa­chen­be­hauptung, sondern eine Wertung dar. Eine Verurteilung des Arztes oder der Behörde, für die der Arzt tätig geworden ist, zum Widerruf, scheidet damit aus.

Anlässlich einer in anderer Sache durchgeführten amtsärztlichen Untersuchung hatte die Klägerin geäußert, dass Sie legal im Besitz von Schusswaffen sei. Der Amtsarzt am Gesundheitsamt der Stadt Augsburg teilte der Kreis­ver­wal­tungs­behörde der Stadt Augsburg daraufhin im Frühjahr 2006 seinen Befund – Vorliegen einer psychischen Störung – mit und regte an, waffen­rechtliche Maßnahmen zu überprüfen.

In der ersten Instanz hatte das Verwal­tungs­gericht Augsburg die Stadt Augsburg noch zum Widerruf der Aussage, die Klägerin leide an einer psychischen Störung verurteilt, weil es die Erkenntnisse als „zu dürftig“ erachtet hatte. Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof hat diese Entscheidung nun aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Dabei stellte der Verwal­tungs­ge­richtshof klar, dass sich ein Wider­rufs­ver­langen nur auf unwahre Tatsa­chen­be­haup­tungen, nicht jedoch auf Wertungen und Meinung­s­äu­ße­rungen beziehen kann. Bei einer den grundlegenden fachlichen Anforderungen entsprechenden medizinischen Diagnose eines Amtsarztes (einschließlich der damit verbundene Aussage, bei einem Patienten lägen bestimmte Symtome vor), handele es sich um eine Wertung. Eine Verurteilung des Arztes oder der Behörde, für die der Arzt tätig geworden sei, zum Widerruf, komme nur dann in Frage, wenn die Diagnose einer auf Sachkunde beruhenden Beurteilung völlig entbehre, also ins „Blaue hinein“ erstellt wurde.

Der Verwal­tungs­ge­richtshof sah im konkreten Fall eine fachlich ausreichend fundierte Diagnose als gegeben an, obwohl der Amtsarzt die Klägerin nur einmal im Jahre 2001 persönlich untersucht hatte. Die Erkenntnisse, die seiner Mitteilung an die Kreis­ver­wal­tungs­behörde vom April 2006 zu Grunde lagen, hatte er aus anderen Erkennt­nis­quellen – so auch aus telefonischen Äußerungen der Klägerin gegenüber Mitarbeitern des Gesund­heit­samtes – gewonnen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 03.12.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7088

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI