Dokument-Nr. 9885
Permalink https://urteile.news/
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil11.06.2010
Zweitwohnungssteuer auch bei Eigennutzungsmöglichkeit von 14 TagenEigentümer darf jedoch nur mit anteiligem Jahressteuerbetrag belastet werden
Gemeinden dürfen auf Basis des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes per Satzung auch eine Steuer auf Zweitwohnungen in ihrem Gebiet bei einer Eigennutzung von nur 14 Tagen erheben. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten Eigentümer von Zweitwohnungen gegen Zweitwohnungssteuerbescheide des Marktes Bodenmais. Die Eigentümer hatten zur Vermietung ihrer Wohnungen an Touristen eine zentrale Vermietungsgesellschaft gegründet, und sich dabei verpflichtet, ihre Wohnungen nur an höchstens 14 Tagen im Jahr selbst zu nutzen. Sie argumentierten im gerichtlichen Verfahren unter anderem damit, dass die Satzung des Marktes Bodenmais rechtswidrig sei, weil eine Besteuerung auch im Fall einer so kurzen Eigennutzung vorgesehen sei.
Auch bei beschränkter Eigennutzung kann von besonderem Aufwand für persönliche Lebensführung ausgegangen werden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hielt jedoch im Ergebnis die Zweitwohnungssteuersatzung des Marktes Bodenmais für rechtmäßig. Auch bei einer auf 14 Tage pro Jahr beschränkten Eigennutzung könne eine Gemeinde noch vom Innehaben einer Zweitwohnung als besonderem Aufwand für die persönliche Lebensführung des Eigentümers ausgehen. Allerdings dürfe in diesem Fall - ebenso wie im schon entschiedenen Fall einer auf vier Wochen beschränkten Eigennutzungsmöglichkeit - der Eigentümer nicht mit dem vollen Jahressteuerbetrag belastet werden. Im vorliegenden Fall ermäßigte sich die Steuer des Klägers für seine 44 qm große Zweitwohnung von 164,00 € auf 54,00 €.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2010
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9885
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.